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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten
9. Juni 2026

Abschreibung bei Vermietung

Abschreibung bei Vermietung: So sichern sich Vermieter maximale Steuerersparnisse

Abschreibung bei Vermietung


Abschreibung bei Vermietung: Steuerersparnis gezielt nutzen

Die Abschreibung bei vermieteten Immobilien – auch bekannt als AfA (Absetzung für Abnutzung) – ist eines der wichtigsten steuerlichen Instrumente für Vermieter. Sie ermöglicht es, den Wertverlust einer Immobilie über die Jahre steuerlich geltend zu machen und somit die Steuerlast erheblich zu reduzieren.

Doch viele Eigentümer schöpfen dieses Potenzial nicht vollständig aus. Insbesondere bei Übertragungen, Erbschaften oder Schenkungen wird die richtige Bewertung der Immobilie oft unterschätzt. Genau hier kommen professionelle Immobiliensachverständige ins Spiel.

Als Immobiliensachverständige zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Dakks) unterstützen wir unsere Kunden in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen bei der fundierten Bewertung von Immobilien – insbesondere im Kontext steuerlicher Optimierung und Nutzungsdauer von Gebäuden.


Was bedeutet AfA bei vermieteten Immobilien?

Die AfA beschreibt die steuerliche Abschreibung eines Gebäudes aufgrund von Abnutzung. Da Immobilien im Laufe der Zeit an Wert verlieren, erlaubt das Steuerrecht, diesen Wertverlust jährlich anteilig abzusetzen.

Gesetzliche Grundlage

Die AfA ist im Einkommensteuergesetz (§ 7 EStG) geregelt. Für Wohngebäude gelten in der Regel folgende Abschreibungssätze:

  • 2 % pro Jahr bei Gebäuden mit Baujahr nach 1925
  • 2,5 % pro Jahr bei Gebäuden mit Baujahr vor 1925

Das entspricht einer typisierten Nutzungsdauer von:

  • 50 Jahren (bei 2 % AfA)
  • 40 Jahren (bei 2,5 % AfA)

Wichtig: Die AfA wird nur auf den Gebäudewert angewendet – nicht auf den Grundstückswert.


Wie ermittelt das Finanzamt die Abschreibung?

Das Finanzamt legt die Bemessungsgrundlage für die AfA anhand des Kaufpreises oder eines festgestellten Immobilienwertes fest. Dabei wird der Gesamtkaufpreis in zwei Bestandteile aufgeteilt:

  1. Grundstückswert (nicht abschreibbar)
  2. Gebäudewert (abschreibbar)

Diese Aufteilung ist entscheidend für die Höhe der jährlichen Steuerersparnis.

Typische Fehler bei der Aufteilung

Viele Vermieter übernehmen ungeprüft die vom Finanzamt angesetzten Werte oder nutzen pauschale Aufteilungen. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.

Eine sachverständige Immobilienbewertung kann hier helfen, den Gebäudewert realistisch – und oft höher – anzusetzen. Dadurch steigt die AfA und somit auch die jährliche Steuerersparnis für Vermieter.


Nutzungsdauergutachten: Mehr Abschreibung möglich

Ein besonders wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung ist das sogenannte Nutzungsdauergutachten.

Was ist ein Nutzungsdauergutachten?

Dabei handelt es sich um ein Gutachten eines qualifizierten Immobiliensachverständigen, das eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes nachweist.

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden, wenn diese nachgewiesen wird.

Vorteil für Vermieter

Wird eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt, erhöht sich die jährliche Abschreibung deutlich.

Beispiel:

  • Standard: 2 % AfA → 50 Jahre
  • Gutachten: 25 Jahre Restnutzungsdauer → 4 % AfA

Das bedeutet:

  • Doppelte Abschreibung
  • Deutlich höhere Steuerersparnis

Wann lohnt sich ein Nutzungsdauergutachten?

Ein Nutzungsdauergutachten ist besonders sinnvoll in folgenden Fällen:

  • Kauf einer älteren Immobilie
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Immobilienübertragung innerhalb der Familie
  • Sanierungsbedürftige Objekte
  • Hoher Gebäudeanteil am Gesamtwert

Gerade bei Übertragungen oder beim Investment ist eine fundierte Bewertung entscheidend, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.


Immobilienbewertung bei Übertragungen

Bei Schenkung oder Erbschaft legt das Finanzamt den Immobilienwert fest. Dieser Wert hat direkten Einfluss auf:

  • Abschreibung (AfA)
  • Steuerliche Belastung
  • Vermögensplanung

Eine professionelle Immobilienbewertung kann helfen, den steuerlich relevanten Gebäudewert korrekt und vorteilhaft darzustellen.

Unsere Leistungen

Als Immobiliensachverständige bieten wir:

  • Verkehrswertermittlungen nach § 194 BauGB
  • Aufteilung von Grundstücks- und Gebäudewert
  • Erstellung von Nutzungsdauergutachten
  • Gutachten zur steuerlichen Optimierung

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in:

  • Rheinland-Pfalz (Speyer, Neustadt, Landau, Frankenthal, Ludwigshafen, Kaiserslautern)
  • Baden-Württemberg (Mannheim, Heidelberg, Bruchsal, Karlsruhe)
  • Hessen

Steuerersparnis für Vermieter maximieren

Die Kombination aus fundierter Immobilienbewertung „Restnutzungsdauer Gutachten“ und gezielter steuerlicher Gestaltung bietet erhebliches Potenzial.

Wichtige Stellschrauben:

  1. Optimale Aufteilung Kaufpreis (Grundstück/Gebäude)
  2. Ansatz realistischer Gebäudewerte
  3. Nutzung eines Nutzungsdauergutachtens
  4. Abstimmung mit dem Finanzamt

Viele Vermieter verschenken hier jährlich tausende Euro.


Fazit: AfA strategisch nutzen

Die AfA ist weit mehr als eine einfache steuerliche Abschreibung – sie ist ein zentrales Instrument zur Vermögensoptimierung.

Wer die Möglichkeiten kennt und professionell nutzt, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren.

Insbesondere das Nutzungsdauergutachten bietet enormes Potenzial, das jedoch fundiertes Fachwissen und Erfahrung erfordert.


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Sie möchten Ihre Steuerersparnis als Steuerberater, Vermieter und Investor maximieren oder benötigen eine fundierte Immobilienbewertung?

Wir unterstützen Sie kompetent und unabhängig in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen.

Wir erstellen Gutachten für Wohnungen, Geschäftshäuser, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Lagerhallen.

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