Ermittlung Grundstückswert mit Verkehrswertgutachten: Die ImWERT Sachverständigen für neutrale Grundstücksbewertung und Immobiliengutachten sowie Mieten und Pachten. Wir sind als geprüfte und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung in Süddeutschland (Hessen, Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz) sowie auf Wunsch in weiteren Bundesländern für die gerichtsfeste und neutrale Verkehrswertermittlung von Immobilien tätig. Hierbei sind regionalen Unterschiede am Immobilienmark beachtlich.
Mit uns erhalten Sie fachkundige und verlässliche Verkehrswertgutachten über den Grundstückswert.

Grundstücksmarkt (Ermittlung Grundstückswert)
Wir erstellen generell Gutachten für:
- Ackerland
- Wald
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- Baugrundstück (Baureifes Land)
Wir erstellen Immobilienbewertung für:
- Erben & Pflichtteil
- Auflösung der Gemeinschaft
- Vermögensausgleich
- Finanzamt
- Betreuungsgericht
- Kauf & Verkauf
- Scheidung & Mediation
Unsere Immobilienexperten errechnen und überprüfen den Verkehrswert (oder Marktwert) der Immobilie und von Grundstücken für Erben und Gericht und stellen eventuell vorhandene Mängel und wertrelevante Besonderheiten fest. So erhalten Sie z.B. mit einer Beratung zum Übertragen, für Gericht, Ankauf oder Verkauf einer Immobilie eine fundierte Basis für Ihre Vermögensentscheidungen.
Generell ist unsere telefonische Beratung für Sie kostenfrei. Für ein erstes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Fragen zur Immobilienbewertung, Immobiliensachverständige (Gutachter, Ermittlung Grundstückswert, Haus, Wohnung)
Was kostet ein Gutachten für eine Grundstück
Die Kosten für ein Immobiliengutachten hängen vom Umfang des Gutachtens und der Komplexität des Bewertungsobjekts ab. Die Kosten für ein ausführliches Verkehrswertgutachten variieren zwischen 0,3% und 1,5% des ermittelten Immobilienwertes. Das Honorar für ein Kurzgutachten ist zumeist um 10% bis 20% reduziert.
Gutachten für Haus und Grundstück
Verkehrswertgutachten
In Deutschland gibt es drei normierte Verfahren bei der Immobilienbewertung (nach BauGB und ImmoWertV): das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Ertragswertermittlung
Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in der ImmoWertV 2021 (BauGB) beschrieben. Die Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen (für die Bewirtschaftung). Datengrundlage hierfür sind unter anderem die aktuellen Mietdaten aus der jeweiligen Gemeinde. Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.
Sachwertverfahren
Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in der ImmoWertV 2021 (Baugesetzbuch) beschrieben.
Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts (mit der jeweiligen Bodenrichtwertzone in der jeweiligen Lage vom Gutachterausschuss für Immobilien) und den Sachwerten, der auf dem Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen marktangepasst abgeleitet. Die Marktanpassung (durch den Sachwertfaktor) in z.B. in Speyer, Ludwigshafen, Mannheim, Bruchsal oder Karlsruhe erfolgt mit den Daten des Gutachterausschusses (z.B. Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz, Hessen oder Immobilienmarktbericht Karlsruhe / Mannheim).
Vergleichswertermittlung
Das Modell für die Ermittlung des Vergleichswerts ist in der aktuellen ImmoWertV beschrieben.
Bei der Grundstückswertermittlung ist vorrangig das Vergleichswertverfahren zu nutzen.
ImmoWertV § 24 Grundlagen des Vergleichswertverfahrens
(1) Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen im Sinne des § 25 ermittelt. Neben oder anstelle von Vergleichspreisen können insbesondere bei bebauten Grundstücken ein objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor im Sinne des § 26 Absatz 1 und bei der Bodenwertermittlung ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert im Sinne des § 26 Absatz 2 herangezogen werden.
Als „Bodenrichtwert“ wird ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert des Bodens von Grundstücken gleicher Nutzung in einer Bodenrichtwertzone bezeichnet, welcher aus deren Kaufpreisen vom Gutachterausschuss ermittelt wird. Insbesondere für die Besteuerung von Grund und Boden ist der Bodenrichtwert von Bedeutung, er wird aber auch im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hinzugezogen.
Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind also Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke, Vergleichsboden, Vergleichsobjekte). Zur Feststellung des Verkehrswerts der Grundstücke kann allerdings auch ein geeigneter Bodenrichtwert als Vergleichsfaktor² (ggf. nach sachverständiger Anpassung) zur Berechnung des Vergleichswertes genutzt werden.

Wie bewertet ImWERT Grundstücke
Sachkundiger Gutachter:
Als sachkundige Wertgutachter und Immobilienbewerter ermitteln die Sachverständigen von ImWERT bebaute und unbebaute Grundstücke. Es werden auch ortsüblich Mieten und Pachten nach den aktuellen Marktdaten sowie den vorgenannten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes ermittelt.
Verwendungszweck der Gutachten:
Ob Sie das Gutachten zum Zwecke der Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, für das Gericht (z. B. Betreuungsgericht, Familiengericht) oder in einer Erbschaft, Scheidung benötigen, ist für ImWERT und die Sachverständigen bei der Immobilienbewertung Routine da sich ImWERT rein auf die Immobilienbewertung bzw. Grundstückbewertung spezialisiert hat.
Ihr Vorteil mit ImWERT Gutachter Grundstück, Haus, Wohnung:
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie (z. B. Haus, Ackerland, Grundstück, Rohbauland, Bauerwartungsland, bei Freilegung und Abriss) belegen müssen, ist ImWERT Ihr kompetenter zuverlässiger und neutraler Partner. Unser Anspruch ist es, dass Sie als Kunde oder Verfahrensbeteiligter, entsprechend des uns erteilten Auftrages eine qualitativ hochwertige Beratung oder ein entsprechendes Gutachten erhalten.
Der Sachverständige von ImWERT verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung von vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Gutachter ist bestrebt, den Erfahrungsschatz aus allen bisherigen Aufträgen für den Auftraggeber nutzbar zu machen.
Leistungen im Verkehrswertgutachten
• Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung
• Fotodokumentation der Immobilie oder der Grundstücke (über 10 Fotos)
• Augenscheinliche Beurteilung der Gewerke und Bausubstanz
• Beschreibung Merkmale der Immobilie
• Beschreibung der Lage und der wesentlichen Grundstücksdaten
• Beschreibung der baulichen Anlagen
• Überprüfung von Grundbuch und Flächenangaben
• Überprüfung von Altlasten und Baulasten
• Bodenwertermittlung
• Wertermittlung nach §194 BauGB und ImmoWertV (Sachwertverfahren,
Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren)
• ggf. Bewertung von Baumängeln/-schäden und Reparaturbedarfs
• Ausfertigung und Lieferung des Gutachtens als PDF-Datei oder per Post
Kontakt zu ImWERT
Wir Immobiliensachverständige freuen uns auf Sie!
Generell ist unsere telefonische Beratung kostenfrei.
Info zur Immobilienbewertung, Immobiliensachverständige, Gutachter zur Ermittlung Grundstückswert.
ImWERT Telefon: 06321 / 480809
Schreiben Sie uns an info@imwert.de !
Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr
Hier wurden in Rheinland-Pfalz bereits Gutachten für Grundstücke erstellt.
• Bad Bergzabern
• Bad Dürkheim
• Bad Kreuznach
• Böhl-Iggelheim
• Dahn
• Edenkoben
• Eisenberg
• Frankenthal in der Pfalz
• Germersheim und Sondernheim
• Grünstadt
• Haßloch
• Jockgrim
• Kaiserslautern
• Kandel
• Landau in der Pfalz & Herxheim (bei Landau)
• Landstuhl
• Ludwigshafen am Rhein
• Limburgerhof
• Maxdorf
• Mutterstadt
• Neustadt an der Weinstraße
• Pirmasens
• Rülzheim & Kuhardt
• Römerberg
• Schifferstadt
• Speyer am Rhein
• Worms
• Wörth am Rhein
• Waldsee
Hier wurden in Baden-Württemberg bereits Gutachten für Bauflächen erstellt.
• Bruchsal
• Heidelberg
• Heilbronn
• Hockenheim
• Karlsdorf-Neuthard
• Karlsruhe & Ettlingen
• Mannheim
• Philippsburg & Huttenheim
• Rastatt
• Schwetzingen
• Stutensee
• Waghäusel
• Weinheim
• Wiesloch