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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten
26. Juni 2024

Honorartafel für Verkehrswertgutachten

ImWERT Honorartafel für Verkehrswertgutachten (Stand 01.05.2025) :

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags.
Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle oder nach voriger Vereinbarung abgerechnet.

Honorartafel
ImWert Honorartafel

Bitte beachten:

Bei den klassischen Gewerbeimmobilien sowie Spezialobjekten wie z. B. Einkaufszentren, Hotels, Boarding – Häuser, Ferien- und Freizeitanlagen, Krankenhäuser, Pflege-/ Seniorenheime und bebaute Liegenschaften im Außenbereich liegt das Grundhonorar ab einem Wert von 1,5 Mio. bei 0,5 % netto (€).

Was kostet eine Kurzgutachten oder eine Verkehrswertermittlung?


1) Das Honorar eines Kurzgutachtens richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags und der ImWERT Honorartabelle. Hierbei wird eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine komplette schriftliche Wertermittlung erstellt, jedoch mit verkürzter Grundstücks- bzw. Baubeschreibung und kleiner Fotodokumentation. Da es sich um eine verkürzte Dokumentation handelt, wird eine Ermäßigung von 10 % des zutreffenden Grundhonorars gewährt.

2) Das Honorar einer Wertermittlung richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags und der ImWERT Honorartabelle. Hierbei wird eine Objektbesichtigung durchgeführt und eine kompakte schriftliche Wertermittlung erstellt, jedoch ohne Grundstücks- bzw. Baubeschreibung und ohne Fotodokumentation. Da es sich um eine verkürzte Dokumentation handelt, wird eine Ermäßigung von 20 % des zutreffenden Grundhonorars gewährt.

Wer erstellt das Verkehrswertgutachten?

Die ImWERT Sachverständigen für neutrale Grundstücksbewertung und Immobiliengutachten sowie Mieten und Pachten. Wir sind als geprüfte und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung in Süddeutschland (Hessen, Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz) sowie auf Wunsch in weiteren Bundesländern für die gerichtsfeste und neutrale Verkehrswertermittlung von Immobilien tätig.

ImWERT Team, Immobilienbewertung, Gutachten

Wir erstellen eine Immobilienbewertung nach § 194 BauGB für:

Was kostet ein Immobiliengutachten (Beispiel)?

Das Honorar für die Verkehrswert – Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der Honorartafel des Sachverständigen. Bei Verkehrswerten von Wohnimmobilien bis 125.000 € erheben wir ein Pauschalhonorar (je Objekt) von 1.334,00 € zzgl. MwSt. und Auslagen.

Für ein Wohnhaus soll z.B. familienintern eine reine Wertermittlung nach § 194BauGB erstellt werden.
Den beteiligten ist das Objekt bekannt wodurch eine Baubeschreibung und Fotodokumentation entbehrlich ist.

Honorartafel für Verkehrswertgutachten:

Der Verkehrswert wird vom Gutachter auf 500.000 € ermittelt.

Nach der Honorartafel beträgt das Honorar netto 2.751,00 €.

Honorar (für eine Wertermittlung -20 %) netto 2.200,80 € (ohne MwSt. und Auslagen).

Gründe für die Einordnung in die
Schwierigkeitsstufe

Gründe für die Einordnung in die Schwierigkeitsstufe der Honorartafel können insbesondere
vorliegen bei Wertermittlungen:

  • für Erbbaurechte, Nießbrauch & Wohnrechte
  • Sondernutzungsrecht
  • sonstige Rechte & Baulasten
  • bei städtebaulichen Sanierungs & Entwicklungsmaßnahmen
  • Umlegungen und Enteignungen,
  • bei steuerlichen Bewertungen,
  • für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück
  • bei Berücksichtigung von Schadensgraden
  • bei Unfallgefahren
  • starkem Staub oder Schmutz
  • oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen

Wie bewertet ImWERT Immobilien

Sachkundiger Gutachter:

Als sachkundige Wertgutachter und Immobilienbewerter ermitteln die Sachverständigen von ImWERT bebaute und unbebaute Grundstücke. Es werden auch ortsüblich Mieten und Pachten nach den aktuellen Marktdaten sowie den vorgenannten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes ermittelt.

Verwendungszweck der Gutachten:

Ob Sie das Gutachten zum Zwecke der Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, für das Gericht (z. B. Betreuungsgericht, Familiengericht) oder in einer Erbschaft, Scheidung benötigen, ist für ImWERT und die Sachverständigen bei der Immobilienbewertung Routine da sich ImWERT rein auf die Immobilienbewertung spezialisiert hat.

Ihr Vorteil mit ImWERT Gutachten Haus & Wohnung:

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie (z. B. Haus, Wohnung, Grundstück oder auch Gewerbe) belegen müssen, ist ImWERT Ihr kompetenter zuverlässiger und neutraler Partner. Unser Anspruch ist es, dass Sie als Kunde oder Verfahrensbeteiligter, entsprechend des uns erteilten Auftrages eine qualitativ hochwertige Beratung oder ein entsprechendes Gutachten erhalten.

Der Sachverständige von ImWERT verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung von vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Gutachter ist bestrebt, den Erfahrungsschatz aus allen bisherigen Aufträgen für den Auftraggeber nutzbar zu machen.

Leistungen im Verkehrswertgutachten

• Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung

Fotodokumentation der Immobilie (über 10 Fotos)

• Augenscheinliche Beurteilung der Gewerke und Bausubstanz

• Beschreibung Merkmale der Immobilie

• Beschreibung der Lage und der wesentlichen Grundstücksdaten

• Beschreibung der baulichen Anlagen

• Überprüfung von Grundbuch und Flächenangaben

Bodenwertermittlung

• Wertermittlung nach §194 BauGB und ImmoWertV (Sachwertverfahren,

Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren)

• ggf. Bewertung von Baumängeln/-schäden und Reparaturbedarfs

• Ausfertigung und Lieferung des Gutachtens als PDF-Datei oder per Post

Verkehrswert (Definition):

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (Quelle: §194 BauGB)

Kontakt zu ImWERT


Wir Immobiliensachverständige freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage!

Die Honorartafel für Verkehrswertgutachten von ImWERT dient der Orientierung und Abrechnung.

Generell ist unsere telefonische Beratung kostenfrei und das Honorar (der Preis) ist verhandelbar.

ImWERT Telefon: 06321 / 480809


ImWERT Mail: info@imwert.de

Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr