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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten
21. Juni 2023

Immobiliengutachten Karlsruhe

Immobiliengutachten Karlsruhe: Immobilienbewertung für Betriebsauflösung, Erbschaft und Schenkung zur Vorlage beim Finanzamt.

Die Entnahme von Immobilien und Grundstücken, z. B. aus dem Betriebsvermögen, muss zumeist steuerrechtlich beachtet werden. Dies gilt auch für Erben und Beschenkte einer Immobilie. Hierbei können, ohne vorherige Absprache mit dem Steuerberater und im bestenfalls mit dem Immobiliengutachter, nicht kalkulierte Kosten entstehen. Das jeweils zuständige Finanzamt (Karlsruhe, Rastatt, Bruchsal) ermittelt nach dem Bewertungsgesetz den Vermögenswert / Grundbesitzwert für die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Trotz der Verbesserungen der Ermittlungsgrundlagen bleibt die Wertermittlung durch das Finanzamt in Karlsruhe eine pauschale Wertermittlung ohne Objektbesichtigung. Dabei finden besondere Wertumstände eines Grundstücks, wie zum Beispiel Rechte und Lasten (Nießbrauch), Gebäude mit Bauschäden oder Reparaturstau, übergroße Grundstücke, Nichtbauland usw. keine entsprechende Berücksichtigung. Oftmals stimmen die Werte dementsprechend nicht oder aber die Datengrundlage in den Bescheiden des Finanzamtes sind abweichend.

Beispiel:

Werden Immobilien und Grundstücke (z. B. Gewerbehalle, Hofstelle, Büro oder ein Mehrfamilienhaus) aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt, oder Objekte übertragen und geerbt, ist der Gewinn oder Vermögenswert in der Regel steuerpflichtig.

Was benötige ich als Steuerzahler und betreffender um entsprechend handeln zu können?

Als betroffener dem der Wert im Bescheid des Finanzamtes von Karlsruhe, Rastatt oder Bruchsal als deutlich zu hoch erscheint kann ich einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Hierfür benötigen sie ein Gutachten über den Immobilienwert in z.B. Karlsruhe.

Immobilienbewertung Karlsruhe

Bei Objekten die geschenkt, geerbt oder in das Privatvermögen überführt werden, wird das zuständige Finanzamt in Karlsruhe, Rastatt oder Bruchsal mit eigenen vereinfachten Rechenmodellen und ohne Besichtigung einen Wert ermitteln.

Oft wird das Ergebnis dieser Modelle nicht allen Immobilientypen und dem aktuellen Zustand gerecht. Die ermittelten Werte entsprechen in den wenigsten Fällen dem tatsächlichen Verkehrswert, was zu einer erhöhten Besteuerung führen kann. Regelmäßig sind daher Betroffene über die Höhe des ermittelten Wertes in Karlsruhe erstaunt.

Sie, als Steuerpflichtige können die ermittelten Werte nicht nachvollziehen oder zweifeln den Wert im Bescheid des Finanzamtes über den Grundbesitzwert an?

Mit den Sachverständigen von ImWERT haben Sie die Möglichkeit zur Prüfung des Steuerbescheides und gezieltem Einspruch.

Überprüfung des ermittelten Grundbesitzwertes (Karlsruhe)

Wenn Sie mit der Höhe der Steuerzahlung in Karlsruhe und Umgebung und den Werten nicht einverstanden sind, haben Sie mit uns die Möglichkeit zum professionellen Entgegenwirken und der Überprüfung des Feststellungsbescheides durch das Gutachter-Team. Hierbei wird die zu bewertende Immobilie in Karlsruhe, Bruchsal und Rastatt besichtigt und bewertet, um den Bescheid anhand der tatsächlichen Gegebenheiten bestmöglich zu prüfen. Sollten Abweichungen bei der Berechnung des Grundbesitzwertes festgestellt werden, kann dann entsprechend ein begründetes Einspruchsschreiben angefertigt werden.

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswert)

Mit ImWERT (Sachverständiger zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024) können Sie ein Gutachten beauftragen, welche den Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten gemäß Finanzverwaltung erfüllt, um anerkannt zu werden. Die ImWERT Vollgutachten können daher einen niedrigeren Marktwert nachweisen.

Unsere Immobiliengutachten erfüllen die formalen Anforderungen (Finanzamt):

Eine nachvollziehbare, begründete verständliche Formulierung.
Strukturierter systematischer Aufbau und Gliederung des Immobiliengutachtens.
In den Gedankengängen für den jedermann nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar.

Inhaltliche Anforderungen an das Verkehrswertgutachten (Karlsruhe):

Unser Immobiliengutachten Karlsruhe entsprechen den Grundsätzen der ImmoWertV (BauGB § 194).
Enthält eine Begründung / Erläuterung der Wahl des Wertermittlungsverfahrens.
Bewertung der gesamten wirtschaftlichen Einheit.
Eindeutige Angaben zu Objekt und Stichtag.
Nachvollziehbare Berechnungen zu Wohn- u. Nutzflächen und Bruttogrundflächen (BGF). 
Angaben zum Planungs- u. Baurecht (Baulastenverzeichnis, Bauakte).
Grundsatz der Modellkonformität wird eingehalten (ImmoWertV).
Begründungen der Daten und Parameter zur Wertermittlung.
Auskunft der tatsächlichen Miet- und Pachtverhältnisse.
Nachvollziehbare und nachprüfbare Darstellung der besonderen objektspezifischen  Grundstücksmerkmale (z. B. Lage, Baumängel, Schäden, Zustand).
Ausführliche Beschreibung und nachvollziehbare Bewertung von weiteren wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen (z. B. Rechte).
Abweichungen vom Bodenrichtwert mit Begründung.
Begründung wertbestimmender Merkmale.

Wo bewertet ImWERT die Immobilien: Überprüfung des ermittelten Grundbesitzwertes (Finanzamt Bescheid)

Unser Gutachterteam für die Bewertung von Immobilien stammt aus Speyer, Neustadt (Weinstraße) und Germersheim mit Studium in Heidelberg und Kaiserslautern und hat sich rein auf die Erstellung von regionalen Privatgutachten und Gerichtsgutachten rund um die Immobilien spezialisiert. In aller Regel bewerten wir Objekte auch in und um Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg, Bruchsal, Karlsruhe und Rastatt.

Sie haben Fragen zu unserer Arbeit und Immobiliengutachten Karlsruhe?

Rufen Sie uns gerne an.

Die telefonische Beratung ist kostenfrei.

Ihr ImWERT-Team