Immobiliengutachten Vormundschaft und Betreuung:
Der gesetzlich bestellte Vormund oder Betreuer muss ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder nach ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen beauftragen. Es wird geprüft, ob das Rechtsgeschäft im Interesse des minderjährigen Kindes oder des zu Betreuenden liegt.
Die Vormundschaft bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt.
Oder man in die Situation kommt, seine geschäftlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbstständig Regeln zu können, kann es zu einer Betreuungsanordnung durch das zuständige Betreuungsgericht kommen. Die Betreuung kann auch die Immobilien (z. B. den Immobilienverkauf mit Immobiliengutachten) des zu Betreuenden umfassen.
ImWERT: Immobiliengutachten Vormundschaft & Verkehrswert für Betreuer und Vormundschaft in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen.

Inhaltsverzeichnis
– Vormundschaft und Betreuung
– Immobilienverkauf Amtsgericht
– Immobiliengutachten Betreuungsgericht, Familiengericht
– Verkehrswertgutachten
Vormundschaft und Betreuung
Immobiliengutachten Vormundschaft & Betreuung: Das Betreuungsgericht, z.B. in Kaiserslautern, Bad Dürkheim, Frankenthal, Speyer, Landau, Heidelberg oder in Mannheim unterstützt und berät den rechtlichen Betreuer oder bei einer Vormundschaft bei grundsätzlichen Fragen oder bedeutsamen Entscheidungen beim Immobiliengeschäft.
Immobilienverkauf Amtsgericht
Im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung ist es nicht ungewöhnlich, dass durch die Kosten, z. B. für die Pflege- oder den Lebensunterhalt, die vorhandenen Barmittel schnell aufgebraucht werden. Ist der oder die Betroffene Eigentümer eines Hauses, einer Doppelhaushälfte oder einer Eigentumswohnung, kann oder muss die Immobilie durch den Vormund / Betreuer verkauft werden. Zur Veräußerung benötigt der Betreuer allerdings die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Bad Dürkheim, Frankenthal, Heidelberg oder Mannheim. Hierfür wird ein Immobiliengutachten benötigt.
Die Immobilien Kurzgutachten von ImWERT sind für das Betreuungsgericht ausreichend. Der Unterschied zum Vollgutachten ist der Verzicht auf eine detaillierte Baubeschreibung und die Beschreibung der Lage. Die Anlagen und Erläuterungen im Immobilien Kurzgutachten werden kurz gehalten. Die Immobilie wird mit aussagekräftigen Fotos beschrieben, damit sich der Leser und Rechtspfleger ein Bild vom Objekt machen kann.
Immobiliengutachten Betreuungsgericht, Familiengericht
Immobiliengutachten Vormundschaft und Betreuung (Hausverkauf):
Legt der Vormund oder Betreuer dar, warum andere Möglichkeiten wie Vermietung, Verpachtung oder ähnliches nicht in Betracht kommen, kann es zum Verkauf der vorhandenen Immobilie (zumeist Haus oder Wohnung) kommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich der Zustand der Immobilie unter den aktuellen Gegebenheiten verschlechtert; wenn das Haus oder die Eigentumswohnung nicht vermietbar ist; eine eigene Nutzung der Immobilie nicht mehr möglich ist.
Der Verkauf der Immobilie wird durch das Familiengericht geprüft. Die Angemessenheit des Preises wird durch ein Gutachten überprüft.
Der Sachverständige für Immobilienbewertung wird optimalerweise einige Wochen vor dem Verkauf beauftragt.
Die Feststellung des Verkehrswerts nach BauGB wird nur durch einen öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen per Verkehrswertgutachten vorgenommen.
Verkehrswertgutachten
Immobiliengutachten Vormundschaft:
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden kann. Er berücksichtigt Faktoren wie Lage, Beschaffenheit und rechtliche Gegebenheiten der jeweiligen Immobilie. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für Verkaufspreise und gerichtliche sowie steuerliche Bewertungen oder Entscheidungen.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch & ImmoWertV
Immobiliengutachten bei Vormundschaft und Betreuung:
Die Wertermittlung von Immobilien ist in Deutschland klar geregelt. Nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Verkehrswert der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) konkretisiert die anerkannten Verfahren und sorgt für einheitliche Standards bei der Gutachtenerstellung. Dadurch ist gewährleistet, dass Bewertungen transparent und nachvollziehbar erfolgen.
Methoden zur Wertermittlung
Immobiliengutachten Vormundschaft und Betreuung:
Je nach Art und Nutzung der Immobilie kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz:
Vergleichswertverfahren – geeignet für Grundstücke, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, die gut mit anderen Objekten vergleichbar sind.
Das Modell für die Ermittlung des Vergleichswerts ist in der aktuellen ImmoWertV beschrieben. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke, Vergleichsboden, Vergleichsobjekte). In einem größeren Wohnkomplex, einem Mehrfamilienhaus oder bei ähnlichen Gebäuden in ähnlicher Lage können hierbei beispielsweise die letzten Verkaufsfälle von Wohneinheiten als Vergleichsfaktor herangezogen werden. Die Daten werden auf Nachfrage beim Gutachterausschuss bestellt und vom ImWERT – Gutachter entsprechend der Lage Objektangepasst.
Ertragswertverfahren – relevant für vermietete Immobilien, bei denen die Mieteinnahmen im Vordergrund stehen.
Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in der ImmoWertV 2021 (BauGB) beschrieben. Die Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen (für die Bewirtschaftung). Datengrundlage hierfür sind unter anderem die aktuellen Mietdaten aus der jeweiligen Gemeinde. Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.
Sachwertverfahren – angewandt bei selbstgenutzten Häusern.
Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in der ImmoWertV 2021 (Baugesetzbuch) beschrieben. Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts (mit der jeweiligen Bodenrichtwertzone in der jeweiligen Lage vom Gutachterausschuss für Immobilien), den Sachwerten, der auf dem Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale marktangepasst abgeleitet. Die Marktanpassung (durch den Sachwertfaktor), z.B. in Speyer, Ludwigshafen, Mannheim oder Karlsruhe erfolgt mit den Daten des Gutachterausschusses (z.B. Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz, Hessen oder Immobilienmarktbericht Karlsruhe / Mannheim).
Immobiliengutachten Vormundschaft: Wichtige Daten hierfür liefert der Gutachterausschuss, der Kaufpreissammlungen, Bodenrichtwerte und Marktberichte bereitstellt. Diese Informationen bilden die Basis für eine realistische Wertermittlung. Das Haus oder die Immobilien richtig schätzen ist ohne fundierte Marktdaten nicht möglich.
Sachverständige
Die Qualifikationen für Sachverständige in der Immobilienbewertung umfassen eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Bauingenieurwesen oder der Architektur mit etlichen Jahren Berufserfahrung. Viele Gutachter haben auch eine Ausbildung als Immobilienkaufmann oder als Fachwirt abgeschlossen. Die Bildungswege mit Erfahrung und regelmäßiger Weiterbildung bilden die Grundlagen für die spätere Tätigkeit als Sachverständiger.
Immobiliengutachten Vormundschaft:
ImWERT erstellt Immobiliengutachten (zum Hausverkauf, Betreuungsgericht) für Betreuer, Erben und bei der Vormundschaft in Frankenthal, Bad Dürkheim, Ludwigshafen am Rhein, Landau, Speyer, Kaiserslautern, Worms, Mannheim, Heidelberg, Bruchsal oder Karlsruhe.
Vorteile einer professionellen Schätzung:
– Realistischer Verkaufspreis – schützt vor Unter- oder Überbewertung
– Verhandlungsgrundlage gegenüber Käufern, Banken oder Behörden
– Rechtssicherheit durch ein unabhängiges, haftungsbewehrtes Gutachten
– Gerichtsfeste Wertermittlung bei Vormundschaft, Betreuung, Erbschaften oder steuerlichen Fragen
– Kompetente Beratung durch einen zertifizierten Experten
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