Denkmalschutz
Was es zu „Denkmalschutz“
zu wissen gibt
Denkmalschutz bezeichnet rechtliche Auflagen zum Erhalt von Gebäuden, die von historischer, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind.
Denkmalgeschützte Immobilien sind besonders für Investoren und Erben interessant, die von speziellen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten (Denkmal-AfA) profitieren möchten. Gleichzeitig verpflichten sie den Eigentümer zum Erhalt der historischen Substanz, was die Nutzung und Veränderung einschränkt.
Eine Immobilie unter Denkmalschutz kann steuerbegünstigt übertragen werden (teilweise Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich), wenn der Erhalt im öffentlichen Interesse liegt und die Kosten die Erträge übersteigen.
Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen. Er bewertet nicht nur den Verkehrswert unter Berücksichtigung des Instandhaltungsstaus, sondern liefert auch die Argumentationsgrundlage für steuerliche Begünstigungen gegenüber dem Finanzamt.
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