Erbbaurechten
Was fällt unter das „Erbbaurecht“
Erbbaurechte bezeichnen das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben oder zu errichten, meist gegen Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses.
Das Erbbaurecht ist besonders für Familien interessant, die bauen wollen, ohne das teure Grundstück kaufen zu müssen, oder für Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber), die ihr Land nicht verkaufen, aber Einnahmen generieren und das Land langfristig in der Familie halten wollen.
Ein Erbbaurecht kann ebenso wie ein Grundstück vererbt oder verschenkt werden. Dabei müssen jedoch die Laufzeiten und der Erbbauzins steuerlich und wertermittlungstechnisch speziell betrachtet werden.
Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen. Da die Bewertung von Erbbaurechten komplex ist (Unterschied zwischen Bodenwert und Gebäudewert), ist ein Gutachten unerlässlich, um bei Schenkung oder Verkauf finanzielle Nachteile zu vermeiden.
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