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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten

Verkehrswertermittlung für das Finanzamt und Steuerangelegenheiten

Wer durch ein Erbe oder eine Schenkung zum Immobilieneigentümer wird, sieht sich oft mit pauschalen Bewertungen des Finanzamts konfrontiert, die nicht immer den realen Marktwert widerspiegeln.

ImWERT erstellt für Sie fundierte Sachverständigengutachten, um den gesetzlich zulässigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu erbringen und die behördliche Einschätzung zu widerlegen. Durch diese objektive Wertermittlung korrigieren wir die steuerliche Bemessungsgrundlage häufig zu Ihren Gunsten und schützen Sie effektiv vor einer ungerechtfertigt hohen Erbschaft- oder Schenkungsteuerlast.

Basierend auf über 41 Google Bewertungen
15 Jahre Expertise zusammengefasst

Das wichtigste zu Finanzamt & Steuerangelegenheiten

Wir können Ihnen als Experten für Immobilienbewertung gerne bei der Ermittlung des korrekten Verkehrswertes bei folgenden Fällen behilflich sein.
Bank, Geld, Beleihungswert
Steueroptimierte Übertragung & Betriebsauflösung
Auch bei der vorweggenommenen Übertragung von Immobilien zur Minderung oder der Vermeidung von Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer oder einer Betriebsauflösung können wir durch die Berechnung des richtigen Immobilienwertes für Klarheit sorgen. Ob es sich hierbei um eine Wohnung, eines Mehrfamilienhauses oder aber um ein Einfamilienhaus, Gewerbe- oder eine landwirtschaftliche Hofstelle handelt, ist für unsere gut ausgebildeten und zertifizierten Experten zweitrangig.
Prüfung der Bescheide & des Grundbesitzwerts

Eine weitere sachverständige Leistung, die wir für Sie im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalles erbringen können, ist die Prüfung der Bescheide bezüglich der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer (Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 183 BewG). Wenn die persönlichen Freibeträge unterhalb des Immobilienwertes liegen, ist der Erbe oder Beschenkte steuerpflichtig.

Ihr Recht auf den niedrigeren Wert (§ 194 BauGB)

Für die Bemessung der Steuer auf eine Immobilie oder ein Grundstück ermittelt das Finanzamt den Wert in einem Feststellungsbescheid. Hält der Erbe oder der Beschenkte den Wert für zu hoch oder fehlerhaft, kann er dies durch ein Sachverständigengutachten nach § 194 BauGB nachweisen und Widerspruch einlegen. Hierzu bieten wir Ihnen an, den Feststellungsbescheid zu überprüfen.

Hohes Einsparpotenzial durch reale Marktwerte
Ist der Wert im Feststellungsbescheid höher als der von uns ermittelte Marktwert, muss der Marktwert nach Baugesetzbuch herangezogen werden. Regelmäßig ergeben sich bei der steuerlichen Immobilienbewertung deutliche Differenzen zu unseren Verkehrswert-ermittlungen, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.
Es lohnt sich immer

Wobei ist ein Gutachten oder eine Beratung sinnvoll

In der Regel werden hierzu eigene Gutachter des Darlehnsgebers beauftragt. Externe Gutachten werden allerdings regelmäßig akzeptiert und bei besonderen Fällen (z. B. Spezialimmobilien oder stark renovierungsbedürftiger Objekte) erstellt.
  • Überprüfung der Steuerbescheide auf Einsparpotenzial
  • Vermeidung von Steuerzahlungen
  • Einschätzung der Schenkungssteuer
  • Einschätzung der Erbschaftssteuer
  • Stellungnahme zum Feststellungsbescheid
  • Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
  • Beratung über den Zustand der Liegenschaft
Ihre Fragen, unsere Antworten

Bauschäden und Feststellungsbescheide

Unklarheiten? Wir beantworten Ihre Fragen und bieten Ihnen bewährte Unterstützung.

Was passiert bei Feststellung von Bauschäden?

In unseren Verkehrswertgutachten werden die nicht in den Wertermittlungsansätzen des Bewertungsfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts insoweit korrigierend berücksichtigt, wie sie offensichtlich waren oder vom Auftraggeber, Eigentümer etc. mitgeteilt worden sind. Schäden werden generell augenscheinlich und zerstörungsfrei aufgenommen. Je nach Bedarf können allerdings Schäden detaillierter aufgenommen und Messungen vorgenommen werden. Die Kostenschätzung z. B. für Bauschäden erfolgt in der Regel mit Hilfe von Kostentabellen, die sich auf Wohn- oder Nutzflächen, Bauteile oder Einzelgewerke beziehen. Verkehrswertgutachten sind jedoch grundsätzlich keine Bauschadensgutachten.

Was ist der Feststellungsbescheid des Finanzamts?

Für die Bemessung der Steuer auf eine Immobilie oder ein Grundstück ermittelt das Finanzamt den Wert in einem Feststellungsbescheid. Hält der Erbe oder der beschenkte den Wert für zu hoch oder fehlerhaft, kann er dies durch ein Sachverständigengutachten nach §194 BauGB nachweisen und Widerspruch einlegen. Hierzu bieten wir Ihnen an, den Feststellungsbescheid zu überprüfen.

Noch weitere Fragen?

Falls ja, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Bei weiteren Fragen oder dem Wunsch nach einer persönlichen Beratung stehen Ihnen unsere Sachverständigen kompetent und zuverlässig zur Seite.

Gerne prüfen wir Ihren Feststellungsbescheid*

Für die Bemessung der Steuer auf eine Immobilie oder ein Grundstück ermittelt das Finanzamt den Wert in einem Feststellungsbescheid. Hält der Erbe oder der beschenkte den Wert für zu hoch oder fehlerhaft, kann er dies durch ein Sachverständigengutachten nach §194 BauGB nachweisen und Widerspruch einlegen. Hierzu bieten wir Ihnen an, den Feststellungsbescheid zu überprüfen.

*Ist der Wert im Feststellungsbescheid höher als der von uns ermittelte Marktwert, muss der Marktwert nach Baugesetzbuch herangezogen werden. Regelmäßig ergeben sich bei der steuerlichen Immobilienbewertung deutliche Differenzen zu unseren Verkehrswertermittlungen. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Unsere Kompetenz. Ihre Sicherheit.

Die Vorteile eines ImWERT-Immobiliensachverständigen

Mit den Experten von ImWERT verlassen Sie sich auf belastbare Markt- und Fachdaten, vermeiden Fehleinschätzungen und senken das Konfliktrisiko – für einen fairen, nachvollziehbaren Vermögensausgleich und ein Immobiliengeschäft auf solider Basis.

Transparente Wertermittlung

Schluss mit unverständlichem Fachchinesisch. Wir schlüsseln jeden Wertfaktor so detailliert auf, dass für Sie keine Fragen offenbleiben. So verstehen Sie nicht nur das Endergebnis, sondern auch genau, wie es zustande gekommen ist.

Erstellt mit aktuellen Marktdaten und Richtlinien

Der Immobilienmarkt bewegt sich ständig. Damit Ihre Bewertung nicht veraltet ist, arbeiten wir strikt nach den neuesten Richtlinien und lassen aktuelle Markttrends direkt in die Berechnung einfließen. Das garantiert Ihnen ein Ergebnis am Puls der Zeit.

Faire Vermögensaufteilung

Ob Erbe oder Scheidung: Wenn es um die Aufteilung von Werten geht, ist Neutralität das Wichtigste. Unser Gutachten dient als unparteiischer Anker, der sicherstellt, dass niemand benachteiligt wird und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten gefunden wird.

Ausblenden persönlicher & ungewöhnlicher Verhältnisse

Was für Eigentümer emotionalen Wert hat, zahlt der Markt oft nicht. Wir trennen strikt zwischen subjektiven Liebhaberpreisen und harten Fakten. So erhalten Sie einen realistischen Marktwert, der ungeschönt die Tatsachen widerspiegelt.

Vermindertes Konfliktpotenzial

Zahlen lügen nicht – und beenden oft emotionale Debatten. Mit einer sachlichen, fundierten Bewertung nehmen wir den Wind aus den Segeln hitziger Diskussionen und schaffen eine belastbare Basis, auf die sich alle Parteien einigen können.

Klare nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten

Unser Wort hat Gewicht – auch vor Behörden. Sie bekommen ein Dokument an die Hand, das nicht nur inhaltlich logisch aufgebaut ist, sondern auch formell höchsten juristischen Ansprüchen genügt und Prüfungen durch Gericht oder Finanzamt standhält.

Datenbasis der regionalen Gutachterausschüsse

Keine Schätzungen ins Blaue hinein: Wir nutzen die offiziellen Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte Ihrer Region. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Bewertung auf echten, tatsächlich gezahlten Preisen in Ihrer direkten Nachbarschaft fußt.

Gutachten nach §194 Verkehrswert BauGB

Wir halten uns strikt an das Gesetz. Durch die konsequente Anwendung der Definitionen des §194 BauGB sichern wir Ihnen den „Goldstandard“ der Bewertung zu – für ein Ergebnis, das rechtlich wasserdicht und vollumfänglich anerkannt ist.

Über ImWERT Immobilienbewertung

ImWERT Immobilienbewertung steht für höchste Qualität und Zuverlässigkeit bei der Bewertung von Immobilien in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Als Team von zertifizierten Sachverständigen bringen wir langjährige Erfahrung und fundierte Marktkenntnis mit.

Unser Fokus liegt auf präzisen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Gutachten, die höchsten fachlichen Standards entsprechen. Wir arbeiten unabhängig und neutral – Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit.

  • Über 5.000 erstellte Gutachten
  • Spezialisierung auf Wohn- und Gewerbeimmobilien

Zertifizierte Sachverständige

Staatlich anerkannte Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kontinuierliche Weiterbildung

Regelmäßige Schulungen zu aktuellen Marktentwicklungen und Rechtsprechung

Langjährige Erfahrung

Über 15 Jahre Expertise im Immobilienmarkt

Unsere Leistungen als ortskundige Sachverständige –
speziell für Ihren Fall zum Zwecke:

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie mit fundem Marktwissen, unabhängigen Wertermittlungen und langjähriger Erfahrung in allen Zwecken.
Ganz gleich, ob es um Verkauf, Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Fragestellungen geht.

Wertermittlung zum Immobilienverkauf

Professionelle Bewertung Ihrer Immobilie für einen marktgerechten Verkaufspreis – fundiert und unabhängig.

Wertermittlung zum Immobilienkauf

Verlässliche Einschätzung des Kaufpreises, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen.

Erbschaftsausgleichs

Objektive Wertermittlung zur gerechten Aufteilung von Erbschaften und zur Vermeidung von Streitigkeiten.

Vermögensausgleichs

Ermittlung des Immobilienwerts für faire Aufteilungen bei Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzung.

Vermögensfeststellung

Transparente Übersicht über Immobilienwerte für Ihre private oder betriebliche Vermögensplanung.

Zugewinn und Pflichtteil

Ermittlung des Immobilienwerts zur korrekten Berechnung von Zugewinnausgleich und Pflichtteilsansprüchen.

Vermögensteilung bei Scheidung

Unabhängige Wertermittlung von Immobilien für eine faire und rechtssichere Scheidungsregelung.

Betreuung und Pflege

Immobilienbewertung zur Klärung von Vermögensfragen im Rahmen von Betreuung oder Pflegefällen.

Forderungen vom Finanzamt

Exakte Wertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt, z. B. für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

Beleihung & Finanzierung

Ermittlung des Beleihungswerts als Grundlage für Kredite oder die Anschlussfinanzierung Ihrer Immobilie.

Grundstückaufteilung

Wert- und Flächenanalyse bei Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken.

Auflösung einer Gemeinschaft

Bewertung bei Auflösung von Eigentümergemeinschaften oder Auseinandersetzungen zwischen Miterben.

Ermittlung des Versicherungswertes

Berechnung des aktuellen Versicherungswerts zur Anpassung Ihrer Gebäudeversicherung.

Gutachten in der Zwangsversteigerung

Erstellung belastbarer Gutachten für Gläubiger, Schuldner oder Kaufinteressenten in Versteigerungsverfahren.

Ermittlung des Mietwertes

Festlegung einer angemessenen Miete oder Pacht auf Basis aktueller Marktdaten und Vergleichswerte.

Feststellung von Bauschäden

Dokumentation und Bewertung von Bauschäden für Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.

Restnutzdauer – Gutachten (AfA)

Restnutzungsdauer für Gebäude sicher ermitteln und AfA optimieren.

Vorlage beim Betreuungsgericht

Rechtssichere Immobilienbewertung für betreuungsgerichtliche Verfahren

Immobilienbewertung in Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz –
regionale Expertise, auf die du dich verlassen kannst

Unsere Sachverständigen sind in ganz Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für dich im Einsatz – mit tiefem Marktverständnis, unabhängigen Bewertungen und langjähriger Erfahrung. Ob für den Verkauf, die Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Zwecke: Wir bewerten Immobilien aller Art transparent, objektiv und nach den aktuellen gesetzlichen Standards.

Tätigkeitsgebiete Baden-Württemberg

Tätigkeitsgebiete Rheinland-Pfalz

Jede Region hat ihre eigenen Marktbedingungen – und genau hier liegt unsere Stärke: fundiertes Wissen über die lokalen Immobilienmärkte, persönliche Betreuung und eine Bewertung, die wirklich zu Ihrer Immobilie passt.