Verkehrswertermittlung für das Finanzamt und Steuerangelegenheiten
Wer durch ein Erbe oder eine Schenkung zum Immobilieneigentümer wird, sieht sich oft mit pauschalen Bewertungen des Finanzamts konfrontiert, die nicht immer den realen Marktwert widerspiegeln.
ImWERT erstellt für Sie fundierte Sachverständigengutachten, um den gesetzlich zulässigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu erbringen und die behördliche Einschätzung zu widerlegen. Durch diese objektive Wertermittlung korrigieren wir die steuerliche Bemessungsgrundlage häufig zu Ihren Gunsten und schützen Sie effektiv vor einer ungerechtfertigt hohen Erbschaft- oder Schenkungsteuerlast.
Das wichtigste zu Finanzamt & Steuerangelegenheiten
Eine weitere sachverständige Leistung, die wir für Sie im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalles erbringen können, ist die Prüfung der Bescheide bezüglich der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer (Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 183 BewG). Wenn die persönlichen Freibeträge unterhalb des Immobilienwertes liegen, ist der Erbe oder Beschenkte steuerpflichtig.
Für die Bemessung der Steuer auf eine Immobilie oder ein Grundstück ermittelt das Finanzamt den Wert in einem Feststellungsbescheid. Hält der Erbe oder der Beschenkte den Wert für zu hoch oder fehlerhaft, kann er dies durch ein Sachverständigengutachten nach § 194 BauGB nachweisen und Widerspruch einlegen. Hierzu bieten wir Ihnen an, den Feststellungsbescheid zu überprüfen.
Wobei ist ein Gutachten oder eine Beratung sinnvoll
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Überprüfung der Steuerbescheide auf Einsparpotenzial
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Vermeidung von Steuerzahlungen
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Einschätzung der Schenkungssteuer
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Einschätzung der Erbschaftssteuer
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Stellungnahme zum Feststellungsbescheid
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Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
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Beratung über den Zustand der Liegenschaft
Bauschäden und Feststellungsbescheide
Was passiert bei Feststellung von Bauschäden?
Was ist der Feststellungsbescheid des Finanzamts?
Für die Bemessung der Steuer auf eine Immobilie oder ein Grundstück ermittelt das Finanzamt den Wert in einem Feststellungsbescheid. Hält der Erbe oder der beschenkte den Wert für zu hoch oder fehlerhaft, kann er dies durch ein Sachverständigengutachten nach §194 BauGB nachweisen und Widerspruch einlegen. Hierzu bieten wir Ihnen an, den Feststellungsbescheid zu überprüfen.
Noch weitere Fragen?
Falls ja, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Bei weiteren Fragen oder dem Wunsch nach einer persönlichen Beratung stehen Ihnen unsere Sachverständigen kompetent und zuverlässig zur Seite.
Gerne prüfen wir Ihren Feststellungsbescheid*
Für die Bemessung der Steuer auf eine Immobilie oder ein Grundstück ermittelt das Finanzamt den Wert in einem Feststellungsbescheid. Hält der Erbe oder der beschenkte den Wert für zu hoch oder fehlerhaft, kann er dies durch ein Sachverständigengutachten nach §194 BauGB nachweisen und Widerspruch einlegen. Hierzu bieten wir Ihnen an, den Feststellungsbescheid zu überprüfen.
Die Vorteile eines ImWERT-Immobiliensachverständigen
Transparente Wertermittlung
Erstellt mit aktuellen Marktdaten und Richtlinien
Faire Vermögensaufteilung
Ausblenden persönlicher & ungewöhnlicher Verhältnisse
Vermindertes Konfliktpotenzial
Klare nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten
Datenbasis der regionalen Gutachterausschüsse
Gutachten nach §194 Verkehrswert BauGB
Über ImWERT Immobilienbewertung
ImWERT Immobilienbewertung steht für höchste Qualität und Zuverlässigkeit bei der Bewertung von Immobilien in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Als Team von zertifizierten Sachverständigen bringen wir langjährige Erfahrung und fundierte Marktkenntnis mit.
Unser Fokus liegt auf präzisen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Gutachten, die höchsten fachlichen Standards entsprechen. Wir arbeiten unabhängig und neutral – Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit.
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Über 5.000 erstellte Gutachten
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Spezialisierung auf Wohn- und Gewerbeimmobilien
Zertifizierte Sachverständige
Staatlich anerkannte Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024
Kontinuierliche Weiterbildung
Regelmäßige Schulungen zu aktuellen Marktentwicklungen und Rechtsprechung
Langjährige Erfahrung
Über 15 Jahre Expertise im Immobilienmarkt
Unsere Leistungen als ortskundige Sachverständige –
speziell für Ihren Fall zum Zwecke:
Ganz gleich, ob es um Verkauf, Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Fragestellungen geht.
Wertermittlung zum Immobilienverkauf
Professionelle Bewertung Ihrer Immobilie für einen marktgerechten Verkaufspreis – fundiert und unabhängig.
Wertermittlung zum Immobilienkauf
Verlässliche Einschätzung des Kaufpreises, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen.
Erbschaftsausgleichs
Objektive Wertermittlung zur gerechten Aufteilung von Erbschaften und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
Vermögensausgleichs
Ermittlung des Immobilienwerts für faire Aufteilungen bei Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzung.
Vermögensfeststellung
Transparente Übersicht über Immobilienwerte für Ihre private oder betriebliche Vermögensplanung.
Zugewinn und Pflichtteil
Ermittlung des Immobilienwerts zur korrekten Berechnung von Zugewinnausgleich und Pflichtteilsansprüchen.
Vermögensteilung bei Scheidung
Unabhängige Wertermittlung von Immobilien für eine faire und rechtssichere Scheidungsregelung.
Betreuung und Pflege
Immobilienbewertung zur Klärung von Vermögensfragen im Rahmen von Betreuung oder Pflegefällen.
Forderungen vom Finanzamt
Exakte Wertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt, z. B. für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Beleihung & Finanzierung
Ermittlung des Beleihungswerts als Grundlage für Kredite oder die Anschlussfinanzierung Ihrer Immobilie.
Grundstückaufteilung
Wert- und Flächenanalyse bei Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken.
Auflösung einer Gemeinschaft
Bewertung bei Auflösung von Eigentümergemeinschaften oder Auseinandersetzungen zwischen Miterben.
Ermittlung des Versicherungswertes
Berechnung des aktuellen Versicherungswerts zur Anpassung Ihrer Gebäudeversicherung.
Gutachten in der Zwangsversteigerung
Erstellung belastbarer Gutachten für Gläubiger, Schuldner oder Kaufinteressenten in Versteigerungsverfahren.
Ermittlung des Mietwertes
Festlegung einer angemessenen Miete oder Pacht auf Basis aktueller Marktdaten und Vergleichswerte.
Feststellung von Bauschäden
Dokumentation und Bewertung von Bauschäden für Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.
Restnutzdauer – Gutachten (AfA)
Vorlage beim Betreuungsgericht
Immobilienbewertung in Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz –
regionale Expertise, auf die du dich verlassen kannst
Unsere Sachverständigen sind in ganz Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für dich im Einsatz – mit tiefem Marktverständnis, unabhängigen Bewertungen und langjähriger Erfahrung. Ob für den Verkauf, die Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Zwecke: Wir bewerten Immobilien aller Art transparent, objektiv und nach den aktuellen gesetzlichen Standards.
Tätigkeitsgebiete Baden-Württemberg
Tätigkeitsgebiete Rheinland-Pfalz
Jede Region hat ihre eigenen Marktbedingungen – und genau hier liegt unsere Stärke: fundiertes Wissen über die lokalen Immobilienmärkte, persönliche Betreuung und eine Bewertung, die wirklich zu Ihrer Immobilie passt.