Grunddienstbarkeiten
Was versteht man unter:
„Grunddienstbarkeit“
Grunddienstbarkeiten (im BGB geregelt) bezeichnen das Recht eines Dritten (oft des Nachbarn), ein Grundstück in bestimmten Beziehungen zu nutzen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht).
Die Regelung von Grunddienstbarkeiten ist besonders relevant, wenn Grundstücke geteilt und an Nachkommen weitergegeben werden. Durch die Eintragung solcher Rechte sichern sich Eigentümer oder Nutznießer ab, dass Zuwegungen oder Versorgungsleitungen auch nach der Eigentumsübertragung dauerhaft gesichert bleiben.
Eine Immobilie kann unter Berücksichtigung dieser Dienstbarkeiten übertragen werden. Diese Rechte mindern in der Regel den Wert des belasteten Grundstücks, was bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden muss.
Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen, um den Wertabzug der Dienstbarkeit präzise zu berechnen. So wird sichergestellt, dass bei einer Schenkung keine zu hohe Steuerlast auf Basis eines falschen (unbelasteten) Wertes entsteht.
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