Pflegeverpflichtungen
Was versteht man unter:
„Pflegeverpflichtungen“
Pflegeverpflichtungen bezeichnen die vertraglich gesicherte Zusage, den Übergeber der Immobilie im Bedarfsfall persönlich zu pflegen oder pflegen zu lassen.
Diese Verpflichtung ist besonders für Senioren interessant, die ihr Immobilienvermögen an Kinder weitergeben und im Gegenzug ihre häusliche Versorgung im Alter sichern möchten. Für die Übernehmer bedeutet dies eine persönliche Leistungspflicht, die jedoch den Wert der Schenkung drückt.
Eine Immobilie kann im Zuge eines Übergabevertrags gegen Übernahme dieser Pflegeleistung übertragen werden. Steuerrechtlich stellt diese Verpflichtung eine Gegenleistung dar, die vom Wert der Immobilie abgezogen wird.
Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen, um den „monetären Wert“ der Pflegeleistung objektiv zu bewerten. Nur so können die steuerlichen Vorteile bei der Schenkungssteuer voll ausgeschöpft werden.
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