Immobilienabschreibung & AfA
Standardmäßig beträgt die jährliche Abschreibung bei Wohnimmobilien zwei Prozent des Gebäudes. Damit unterstellt der Gesetzgeber eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Dies gilt allerdings auch für eine 70 Jahre alte unrenovierte Gebäude.
Mit einem ImWERT Gutachten können Sie eine kürzere Nutzungsdauer darlegen und die Immobilienabschreibung AfA erhöhen. Investoren sparen dadurch Steuern. Mit der gesteigerten Rendite können z.B. zukünftig Renovierungen und Modernisierungen durchgeführt werden um den Immobilienbestand zu erhalten.
Was verkürzt und beeinflusst die Restnutzungsdauer einer Immobilie?
Das Baujahr des Gebäudes
Die Qualität des Gebäudes
Die Ausstattung des Gebäudes
Mängel und Schäden
Der aktuelle Zustand
Beispielimmobilie im Vergleich Ohne und Mit Gutachten
Gutachten für niedrigere Nutzungsdauer & hoher AfA
Der steuerliche Standard: Die pauschale Gebäudeabschreibung
Absetzung durch Abnutzung bzw. Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die lineare Abschreibung (AfA) von zur Erzielung von Einkünften eingesetzten Gebäuden nach den typisierten Sätzen des § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorzunehmen. Das Gesetz unterstellt hierbei, je nach Art und Baujahr des Gebäudes (betriebliche Nutzung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung), Gesamtnutzungsdauern von 50, 40 oder 33 Jahren. Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre abgeschrieben.
Um die Restnutzungsdauer für Gebäude sicher zu ermitteln ergibt sich durch steuerlichen Grundsatz folgendes:
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Grund und Boden auf der einen und Immobilie (Gebäude) auf der anderen Seite sind stets getrennt voneinander zu behandeln
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Das Grundstück selbst steht immer mit demselben Wert zu Buche
(keine AfA möglich) -
Die Immobilie (Gebäude) nimmt Jahr für Jahr im Wert ab; die jährliche Wertminderung entspricht der steuerlich anzusetzenden Abschreibung
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Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre zu 2 % jährlich steuerlich abgeschrieben.
Die vom Finanzamt pauschal angesetzten 50 Jahre Nutzungsdauer für eine Immobilie aus vor 1975 führen oft zu einer niedrigen AfA.
Welche Vorteile hat eine kürzere Nutzungsdauer.
Höhere jährliche Abschreibung (AfA)
Durch den gutachterlichen Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer können Sie von den pauschalen gesetzlichen Abschreibungssätzen abweichen. Dies ermöglicht es Ihnen, einen deutlich höheren AfA-Satz anzusetzen und somit jährlich einen wesentlich größeren Anteil der Gebäudeanschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Das Immobilienvermögen wird dadurch realitätsnäher und steuerlich vorteilhafter abgebildet.
Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns
Steigerung der Rendite der Immobilieninvestition
Verbesserung der Kapitaldienstfähigkeit (Cashflow)
Volle Absetzbarkeit der Gutachterkosten
Fazit
Für einen höheren und optimierten AfA-Satz müssen Eigentümer jedoch eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.
Dies kann er mit einem Gutachten von ImWERT.
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Beleihung & Finanzierung
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Grundstückaufteilung
Wert- und Flächenanalyse bei Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken.
Auflösung einer Gemeinschaft
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Ermittlung des Mietwertes
Festlegung einer angemessenen Miete oder Pacht auf Basis aktueller Marktdaten und Vergleichswerte.
Feststellung von Bauschäden
Dokumentation und Bewertung von Bauschäden für Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.
Restnutzdauer – Gutachten (AfA)
Vorlage beim Betreuungsgericht
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