Restnutzungsdauer-Gutachten für eine höhere AfA
Vermietete Wohnimmobilien werden in der Regel pauschal über 50 Jahre abgeschrieben: 2 Prozent jährlich, unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Gebäudes. Bei vielen Bestandsobjekten passt diese Annahme nicht: ein unsanierter Bau aus den 1970ern wird steuerlich genauso behandelt wie ein Neubau.
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie die tatsächliche, oft deutlich kürzere Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nach. Daraus folgt eine höhere jährliche AfA. Damit sinkt die Steuerlast über die gesamte Haltedauer.
Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Wohnimmobilie vor Baujahr 1985
Auch mit Modernisierungen in den letzten 25 Jahren ist ein Gutachten fast immer zu empfehlen. Die Restnutzungsdauer beträgt je nach Baujahr und Ausstattung ca. 20 – 40 Jahre.
Wohnimmobilie um Baujahr 2000
Ohne Modernisierungen in den letzten 25 Jahren ist ein Gutachten je nach Qualität und Wert des Gebäudes teilweise lohnenswert. Die Restnutzungsdauer beträgt hier meist um 45 Jahre.
Gewerbeimmobilie vor Baujahr 2005
Meist lohnenswert. Bei Gewerbeobjekten greift häufig schon die wirtschaftliche Entwertung früher als die technische. Ein Gutachten weist beides aus.
Neubau ab Baujahr 2010
Selten lohnenswert. Hier weicht die tatsächliche Nutzungsdauer in der Regel kaum von der pauschalen Annahme ab. Wir raten meist ab.
Was bringt eine kürzere Restnutzungsdauer in Euro?
Ein Mehrfamilienhaus, Baujahr 1965, in Mannheim. Der Eigentümer hat das Objekt 2019 erworben, der Gebäudewertanteil beträgt 500.000 €. Die teils originalen Bauteile (Fenster, Heizung, Sanitär) lassen eine technische Restnutzungsdauer von rund 25 Jahren erwarten.
Pauschal
500.000 € ÷ 50 Jahre = 10.000 € AfA pro Jahr
Mit Gutachten
500.000 € ÷ 25 Jahre = 20.000 € AfA pro Jahr
Differenz: 10.000 € zusätzlicher Werbungskosten-Abzug pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % entspricht das rund 4.200 € weniger Einkommensteuer. Jahr für Jahr. Das Gutachterhonorar refinanziert sich in einem solchen Fall typischerweise im ersten Jahr.
Was beeinflusst die Restnutzungsdauer einer Immobilie?
Drei Größen verkürzen die Restnutzungsdauer eines Gebäudes: technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Einschränkungen. Im Gutachten dokumentieren wir den Zustand der relevanten Bauteile und ordnen ihn nach den anerkannten Regeln der Wertermittlung ein.
Baujahr
Je älter ein Gebäude, desto näher rückt es an seine technische Lebensdauer. Originale Bauteile aus den 1960ern haben heute typischerweise nur noch eine Restnutzungsdauer von 15 bis 30 Jahren.
Bauqualität
Massivbau, Fertigteilbau, Holzkonstruktion: die ursprüngliche Bauqualität entscheidet, wie schnell ein Gebäude altert. Wir bewerten die tragenden Bauteile separat von den Ausbau-Elementen.
Ausstattung
Heizung, Sanitär, Fenster und Elektrik haben kürzere Lebenszyklen als das Bauwerk selbst. Eine Heizungsanlage aus den 1990ern verkürzt die Gesamt-Restnutzungsdauer messbar.
Mängel und Schäden
Setzungsrisse, feuchte Keller, Schwammbefall: solche Schäden schlagen direkt auf die Restnutzungsdauer durch und werden im Gutachten dokumentiert.
Modernisierungsstand
Sanierungen verlängern die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Wir prüfen, welche Modernisierungen seit dem Bau durchgeführt wurden, und welche überfällig sind.
Gutachten für niedrigere Nutzungsdauer & hoher AfA
Der steuerliche Standard: Die pauschale Gebäudeabschreibung
Absetzung durch Abnutzung bzw. Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die lineare Abschreibung (AfA) von zur Erzielung von Einkünften eingesetzten Gebäuden nach den typisierten Sätzen des § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorzunehmen. Das Gesetz unterstellt hierbei, je nach Art und Baujahr des Gebäudes (betriebliche Nutzung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung), Gesamtnutzungsdauern von 50, 40 oder 33 Jahren. Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre abgeschrieben.
Um die Restnutzungsdauer für Gebäude sicher zu ermitteln ergibt sich durch steuerlichen Grundsatz folgendes:
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Grund und Boden auf der einen und Immobilie (Gebäude) auf der anderen Seite sind stets getrennt voneinander zu behandeln
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Das Grundstück selbst steht immer mit demselben Wert zu Buche
(keine AfA möglich) -
Die Immobilie (Gebäude) nimmt Jahr für Jahr im Wert ab; die jährliche Wertminderung entspricht der steuerlich anzusetzenden Abschreibung
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Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre zu 2 % jährlich steuerlich abgeschrieben.
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Mit einem Sachverständigen-Gutachten lässt sich für viele Bestandsimmobilien eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer belegen. Daraus folgt eine höhere jährliche AfA.
Die vom Finanzamt pauschal angesetzten 50 Jahre Nutzungsdauer für eine Immobilie aus vor 1975 führen oft zu einer niedrigen AfA.
Was bringt ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Steuerersparnis
Der direkte Effekt ist eine höhere jährliche AfA. Bei einem Bestandsobjekt mit Gebäudewertanteil 500.000 € und einer Halbierung der Restnutzungsdauer verdoppelt sich der Abschreibungsbetrag von 10.000 € auf 20.000 € pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet das rund 4.200 € weniger Einkommensteuer pro Jahr. Über die Restdauer summieren sich daraus schnell sechsstellige Beträge.
Cashflow & Finanzierung
Mehr AfA bedeutet weniger Steuerabfluss und damit höhere liquide Mittel aus dem Objekt. Banken bewerten die Kapitaldienstfähigkeit unter anderem über den Cashflow nach Steuern. Ein höherer AfA-Satz verbessert die Position bei der Anschlussfinanzierung oder bei einem weiteren Objekt.
Gutachterkosten absetzbar
Das Honorar für das Gutachten ist im Jahr der Erstellung als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung absetzbar. In den meisten Fällen refinanziert sich das Gutachten dadurch im ersten Jahr. Die zusätzliche Steuerersparnis aus der höheren AfA kommt obendrauf.
Fazit
Eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer ist bei Bestandsimmobilien eher die Regel als die Ausnahme.
Wer sie nicht nachweist, verschenkt jedes Jahr vermeidbare Steuer.
Grenzen eines Restnutzungsdauer-Gutachtens
Keine Garantie der Anerkennung
Das Finanzamt ist an unser Gutachten nicht gebunden. In der Praxis werden methodisch saubere Gutachten regelmäßig akzeptiert, eine Anerkennungsgarantie kann aber kein Sachverständiger geben.
Kosten
Ein Gutachten kostet je nach Objektgröße zwischen 1.500 € und 3.500 €. Bei kleinen Eigentumswohnungen kann das im Verhältnis zur Steuerersparnis zu hoch sein.
Aufwand
Wir benötigen Zugang zum Objekt für eine Innenbesichtigung. Bei vermieteten Wohnungen muss das mit den Mietern terminiert werden.
Neubauten
Ab Baujahr 2010 weicht die tatsächliche Restnutzungsdauer in der Regel kaum von der pauschalen Annahme ab. Hier raten wir meist ab.
Was Sie von einem ImWERT-Gutachten erwarten können
Zertifizierte Sachverständige
Bewertung durch Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die Norm definiert die fachlichen und methodischen Anforderungen für Personenzertifizierungen im Bewertungswesen.
Datenbasis aus Ihrer Region
Wir nutzen die offiziellen Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte der regionalen Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Unsere Ergebnisse fußen auf tatsächlich gezahlten Preisen aus Ihrer direkten Umgebung.
Methodisch nachvollziehbar
Jedes Gutachten dokumentiert die Bauteil-Bewertung, die Ableitung der Gesamt- und Restnutzungsdauer sowie die Bewertungsgrundlagen. Schritt für Schritt nachprüfbar.
Erfahrung mit Finanzämtern
Aus über 5.000 erstellten Gutachten kennen wir die Anforderungen der Finanzämter in der Region. Unsere Gutachten enthalten die Punkte, die in der Praxis regelmäßig hinterfragt werden, bevor sie hinterfragt werden.
Über ImWERT Immobilienbewertung
ImWERT Immobilienbewertung ist seit 2014 in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen tätig. Geschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Klaus Heiter und sein Team aus zertifizierten Sachverständigen haben über 5.000 Gutachten erstellt. Von der Eigentumswohnung bis zum gewerblichen Bestandsportfolio.
Wir arbeiten unabhängig und neutral und konzentrieren uns auf zwei Bereiche: Wohn- und Gewerbeimmobilien.
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Über 5.000 erstellte Gutachten
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Spezialisierung auf Wohn- und Gewerbeimmobilien
Zertifizierte Sachverständige
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Kontinuierliche Weiterbildung
Regelmäßige Schulungen zu Marktentwicklungen und Bewertungspraxis
Langjährige Erfahrung
Über 15 Jahre im Immobilienmarkt der Region
Häufige Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten
Restnutzungsdauer-Gutachten in Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz
Unsere Sachverständigen sind in ganz Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für Sie im Einsatz und kennen die lokalen Immobilienmärkte. Den Zugriff auf die regionalen Kaufpreissammlungen nutzen wir bei jeder Bewertung. Ob Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg, Heilbronn, Worms oder Ludwigshafen: Wir kennen die Bauarten, die typischen Modernisierungsstände und die Marktbedingungen vor Ort.
Tätigkeitsgebiete Baden-Württemberg
Tätigkeitsgebiete Rheinland-Pfalz
Jede Region hat ihre eigenen Marktbedingungen. Genau hier liegt unsere Stärke: detailliertes Wissen über die lokalen Immobilienmärkte und eine Bewertung, die zu Ihrer konkreten Immobilie passt.