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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten

Immobilienabschreibung & AfA

Standardmäßig beträgt die jährliche Abschreibung bei Wohnimmobilien zwei Prozent des Gebäudes. Damit unterstellt der Gesetzgeber eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Dies gilt allerdings auch für eine 70 Jahre alte unrenovierte Gebäude.

Mit einem ImWERT Gutachten können Sie eine kürzere Nutzungsdauer darlegen und die Immobilienabschreibung AfA erhöhen. Investoren sparen dadurch Steuern. Mit der gesteigerten Rendite können z.B. zukünftig Renovierungen und Modernisierungen durchgeführt werden um den Immobilienbestand zu erhalten.

Basierend auf über 41 Google Bewertungen
Wissenswertes

Was verkürzt und beeinflusst die Restnutzungsdauer einer Immobilie?

Maßgebliche Einflussfaktoren für die Schätzung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes sind laut Bundesfinanzministeriums (BFM) der technische Verschleiß, die wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Gegebenheiten, die die Nutzungsdauer begrenzen.

Das Baujahr des Gebäudes

Die Qualität des Gebäudes

Die Ausstattung des Gebäudes

Mängel und Schäden

Der aktuelle Zustand

Beispielimmobilie im Vergleich Ohne und Mit Gutachten
Pauschale vom Finanzamt

Gutachten für niedrigere Nutzungsdauer & hoher AfA

Professionelle Beratung
Der steuerliche Standard: Die pauschale Gebäudeabschreibung

Absetzung durch Abnutzung bzw. Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die lineare Abschreibung (AfA) von zur Erzielung von Einkünften eingesetzten Gebäuden nach den typisierten Sätzen des § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorzunehmen. Das Gesetz unterstellt hierbei, je nach Art und Baujahr des Gebäudes (betriebliche Nutzung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung), Gesamtnutzungsdauern von 50, 40 oder 33 Jahren. Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre abgeschrieben.

Um die Restnutzungsdauer für Gebäude sicher zu ermitteln ergibt sich durch steuerlichen Grundsatz folgendes:
  • Grund und Boden auf der einen und Immobilie (Gebäude) auf der anderen Seite sind stets getrennt voneinander zu behandeln
  • Das Grundstück selbst steht immer mit demselben Wert zu Buche
    (keine AfA möglich)
  • Die Immobilie (Gebäude) nimmt Jahr für Jahr im Wert ab; die jährliche Wertminderung entspricht der steuerlich anzusetzenden Abschreibung
  • Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre zu 2 % jährlich steuerlich abgeschrieben.

Die vom Finanzamt pauschal angesetzten 50 Jahre Nutzungsdauer für eine Immobilie aus vor 1975 führen oft zu einer niedrigen AfA.

Vorteile, die rechtlich abgesichert sind

Welche Vorteile hat eine kürzere Nutzungsdauer.

Restnutzungsdauer für Gebäude sicher ermitteln und AfA optimieren: Die Verkürzung der Nutzungsdauer einer Immobilie hat für den Eigentümer erhebliche Vorteile.

Höhere jährliche Abschreibung (AfA)

Durch den gutachterlichen Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer können Sie von den pauschalen gesetzlichen Abschreibungssätzen abweichen. Dies ermöglicht es Ihnen, einen deutlich höheren AfA-Satz anzusetzen und somit jährlich einen wesentlich größeren Anteil der Gebäudeanschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Das Immobilienvermögen wird dadurch realitätsnäher und steuerlich vorteilhafter abgebildet.

Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns

Die erhöhte jährliche Abschreibung wirkt sich als fiktiver Aufwand direkt auf Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus. Dadurch sinkt Ihr zu versteuernder Gewinn signifikant, was die laufende Einkommensteuerlast Ihrer Immobilieninvestition nachhaltig und legal minimiert, ohne dass Sie dafür reale, liquiditätswirksame Ausgaben tätigen müssen.

Steigerung der Rendite der Immobilieninvestition

Die Kombination aus erheblicher Steuerersparnis und optimierter Abschreibung verbessert die Wirtschaftlichkeit Ihres Objekts spürbar. Die freigewordenen Mittel erhöhen direkt die Nachsteuerrendite (Nettorendite) Ihrer Investition, wodurch sich das eingesetzte Eigenkapital schneller amortisiert und die Gesamtperformance Ihres Immobilienportfolios gestärkt wird.

Verbesserung der Kapitaldienstfähigkeit (Cashflow)

Ein geringerer Steuerabfluss führt unmittelbar zu höheren liquiden Mitteln und einem starken, positiven Cashflow aus dem Objekt. Diese gewonnene Liquidität erleichtert nicht nur die souveräne Bedienung laufender Darlehen, sondern signalisiert auch Ihren finanzierenden Banken eine deutlich verbesserte Kapitaldienstfähigkeit – ein entscheidender Vorteil für zukünftige Finanzierungsvorhaben und das weitere Portfoliowachstum.

Volle Absetzbarkeit der Gutachterkosten

Die Beauftragung eines qualifizierten Sachverständigen zur Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer ist eine steuerlich anerkannte Maßnahme zur Einnahmensicherung. Das Honorar für dieses Gutachten kann im Jahr der Entstehung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wodurch die Steuerersparnis die initialen Kosten der Beauftragung oft schnell refinanziert.

Fazit

Für einen höheren und optimierten AfA-Satz müssen Eigentümer jedoch eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.
Dies kann er mit einem Gutachten von ImWERT.

Unsere Kompetenz. Ihre Sicherheit.

Die Vorteile eines ImWERT-Immobiliensachverständigen

Mit den Experten von ImWERT verlassen Sie sich auf belastbare Markt- und Fachdaten, vermeiden Fehleinschätzungen und senken das Konfliktrisiko – für einen fairen, nachvollziehbaren Vermögensausgleich und ein Immobiliengeschäft auf solider Basis.

Transparente Wertermittlung

Schluss mit unverständlichem Fachchinesisch. Wir schlüsseln jeden Wertfaktor so detailliert auf, dass für Sie keine Fragen offenbleiben. So verstehen Sie nicht nur das Endergebnis, sondern auch genau, wie es zustande gekommen ist.

Erstellt mit aktuellen Marktdaten und Richtlinien

Der Immobilienmarkt bewegt sich ständig. Damit Ihre Bewertung nicht veraltet ist, arbeiten wir strikt nach den neuesten Richtlinien und lassen aktuelle Markttrends direkt in die Berechnung einfließen. Das garantiert Ihnen ein Ergebnis am Puls der Zeit.

Faire Vermögensaufteilung

Ob Erbe oder Scheidung: Wenn es um die Aufteilung von Werten geht, ist Neutralität das Wichtigste. Unser Gutachten dient als unparteiischer Anker, der sicherstellt, dass niemand benachteiligt wird und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten gefunden wird.

Ausblenden persönlicher & ungewöhnlicher Verhältnisse

Was für Eigentümer emotionalen Wert hat, zahlt der Markt oft nicht. Wir trennen strikt zwischen subjektiven Liebhaberpreisen und harten Fakten. So erhalten Sie einen realistischen Marktwert, der ungeschönt die Tatsachen widerspiegelt.

Vermindertes Konfliktpotenzial

Zahlen lügen nicht – und beenden oft emotionale Debatten. Mit einer sachlichen, fundierten Bewertung nehmen wir den Wind aus den Segeln hitziger Diskussionen und schaffen eine belastbare Basis, auf die sich alle Parteien einigen können.

Klare nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten

Unser Wort hat Gewicht – auch vor Behörden. Sie bekommen ein Dokument an die Hand, das nicht nur inhaltlich logisch aufgebaut ist, sondern auch formell höchsten juristischen Ansprüchen genügt und Prüfungen durch Gericht oder Finanzamt standhält.

Datenbasis der regionalen Gutachterausschüsse

Keine Schätzungen ins Blaue hinein: Wir nutzen die offiziellen Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte Ihrer Region. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Bewertung auf echten, tatsächlich gezahlten Preisen in Ihrer direkten Nachbarschaft fußt.

Gutachten nach §194 Verkehrswert BauGB

Wir halten uns strikt an das Gesetz. Durch die konsequente Anwendung der Definitionen des §194 BauGB sichern wir Ihnen den „Goldstandard“ der Bewertung zu – für ein Ergebnis, das rechtlich wasserdicht und vollumfänglich anerkannt ist.

Über ImWERT Immobilienbewertung

ImWERT Immobilienbewertung steht für höchste Qualität und Zuverlässigkeit bei der Bewertung von Immobilien in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Als Team von zertifizierten Sachverständigen bringen wir langjährige Erfahrung und fundierte Marktkenntnis mit.

Unser Fokus liegt auf präzisen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Gutachten, die höchsten fachlichen Standards entsprechen. Wir arbeiten unabhängig und neutral – Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit.

  • Über 5.000 erstellte Gutachten
  • Spezialisierung auf Wohn- und Gewerbeimmobilien

Zertifizierte Sachverständige

Staatlich anerkannte Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kontinuierliche Weiterbildung

Regelmäßige Schulungen zu aktuellen Marktentwicklungen und Rechtsprechung

Langjährige Erfahrung

Über 15 Jahre Expertise im Immobilienmarkt

Unsere Leistungen als ortskundige Sachverständige –
speziell für Ihren Fall zum Zwecke:

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie mit fundem Marktwissen, unabhängigen Wertermittlungen und langjähriger Erfahrung in allen Zwecken.
Ganz gleich, ob es um Verkauf, Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Fragestellungen geht.

Wertermittlung zum Immobilienverkauf

Professionelle Bewertung Ihrer Immobilie für einen marktgerechten Verkaufspreis – fundiert und unabhängig.

Wertermittlung zum Immobilienkauf

Verlässliche Einschätzung des Kaufpreises, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen.

Erbschaftsausgleichs

Objektive Wertermittlung zur gerechten Aufteilung von Erbschaften und zur Vermeidung von Streitigkeiten.

Vermögensausgleichs

Ermittlung des Immobilienwerts für faire Aufteilungen bei Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzung.

Vermögensfeststellung

Transparente Übersicht über Immobilienwerte für Ihre private oder betriebliche Vermögensplanung.

Zugewinn und Pflichtteil

Ermittlung des Immobilienwerts zur korrekten Berechnung von Zugewinnausgleich und Pflichtteilsansprüchen.

Vermögensteilung bei Scheidung

Unabhängige Wertermittlung von Immobilien für eine faire und rechtssichere Scheidungsregelung.

Betreuung und Pflege

Immobilienbewertung zur Klärung von Vermögensfragen im Rahmen von Betreuung oder Pflegefällen.

Forderungen vom Finanzamt

Exakte Wertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt, z. B. für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

Beleihung & Finanzierung

Ermittlung des Beleihungswerts als Grundlage für Kredite oder die Anschlussfinanzierung Ihrer Immobilie.

Grundstückaufteilung

Wert- und Flächenanalyse bei Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken.

Auflösung einer Gemeinschaft

Bewertung bei Auflösung von Eigentümergemeinschaften oder Auseinandersetzungen zwischen Miterben.

Ermittlung des Versicherungswertes

Berechnung des aktuellen Versicherungswerts zur Anpassung Ihrer Gebäudeversicherung.

Gutachten in der Zwangsversteigerung

Erstellung belastbarer Gutachten für Gläubiger, Schuldner oder Kaufinteressenten in Versteigerungsverfahren.

Ermittlung des Mietwertes

Festlegung einer angemessenen Miete oder Pacht auf Basis aktueller Marktdaten und Vergleichswerte.

Feststellung von Bauschäden

Dokumentation und Bewertung von Bauschäden für Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.

Restnutzdauer – Gutachten (AfA)

Restnutzungsdauer für Gebäude sicher ermitteln und AfA optimieren.

Vorlage beim Betreuungsgericht

Rechtssichere Immobilienbewertung für betreuungsgerichtliche Verfahren

Immobilienbewertung in Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz –
regionale Expertise, auf die du dich verlassen kannst

Unsere Sachverständigen sind in ganz Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für dich im Einsatz – mit tiefem Marktverständnis, unabhängigen Bewertungen und langjähriger Erfahrung. Ob für den Verkauf, die Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Zwecke: Wir bewerten Immobilien aller Art transparent, objektiv und nach den aktuellen gesetzlichen Standards.

Tätigkeitsgebiete Baden-Württemberg

Tätigkeitsgebiete Rheinland-Pfalz

Jede Region hat ihre eigenen Marktbedingungen – und genau hier liegt unsere Stärke: fundiertes Wissen über die lokalen Immobilienmärkte, persönliche Betreuung und eine Bewertung, die wirklich zu Ihrer Immobilie passt.