Wohn- & Wohnungsrechten
Was versteht man unter:
„Wohn- & Wohnungsrechte“
Wohn- und Wohnungsrechte (im BGB geregelt) bezeichnen das Recht, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen, in der Regel jedoch ohne das Recht zur Vermietung.
Ein Wohnrecht ist besonders für Eltern oder Partner interessant, die ihr Eigenheim überschreiben, aber ihren lebenslangen Verbleib in der gewohnten Umgebung rechtlich absichern möchten. Es bietet Schutz vor Kündigung, auch wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt.
Eine Immobilie kann unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragen werden. Dieses Recht mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich, was die Schenkungssteuerlast für den Empfänger oft drastisch reduziert.
Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen. Er berechnet den objektiven Barwert des Wohnrechts (basierend auf ortsüblicher Miete und Lebenserwartung), damit dieser Wert steuerlich korrekt und streitfrei vom Übertragungswert abgezogen werden kann.
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