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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten
Wertermittlung von Lasten und Rechten

Wohn- & Wohnungsrechten

Die ImWERT Bewertungsgesellschaft mbH unterstützt Eigentümer, Erbengemeinschaften, Notare und Investoren seit 1988 bei der professionellen Ermittlung von Lasten und Rechten. Als erfahrenes Ingenieur- und Sachverständigenbüro analysieren wir Wohn- und Wohnungsrechte, Nießbrauch sowie sonstige belastende Rechte präzise und rechtssicher.
Basierend auf über 41 Google Bewertungen
Expertise zusammengefasst

Was versteht man unter:
„Wohn- & Wohnungsrechte“

Wohn- und Wohnungsrechte (im BGB geregelt) bezeichnen das Recht, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen, in der Regel jedoch ohne das Recht zur Vermietung.

Ein Wohnrecht ist besonders für Eltern oder Partner interessant, die ihr Eigenheim überschreiben, aber ihren lebenslangen Verbleib in der gewohnten Umgebung rechtlich absichern möchten. Es bietet Schutz vor Kündigung, auch wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt.

Eine Immobilie kann unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragen werden. Dieses Recht mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich, was die Schenkungssteuerlast für den Empfänger oft drastisch reduziert.

Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen. Er berechnet den objektiven Barwert des Wohnrechts (basierend auf ortsüblicher Miete und Lebenserwartung), damit dieser Wert steuerlich korrekt und streitfrei vom Übertragungswert abgezogen werden kann.

Kompetenz und Sicherheit

Die Vorteile eines ImWERT-Immobiliensachverständigen

Unsere Immobiliensachverständigen sind spezialisiert auf die Bewertung von Nießbrauch- und Wohnrechten. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater und Fachanwalt zusammen, um eine rechtlich und steuerlich optimierte Übertragung sicherzustellen.

Notwendigkeit eines professionellen Gutachtens

Damit der Marktwert der Immobilie (festgehalten im Verkehrswertgutachten) sowie der Wert des Nießbrauchs exakt und nachvollziehbar bestimmt werden können, sollte vor der Übertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs zwingend ein professionelles Wertgutachten durch einen zertifizierten Immobiliengutachter eingeholt werden.

Gerichtsfeste Gutachten für Behörden und Berater

Der Gutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung von ImWERT erstellt Gutachten, die gerichtsfest sind und zur Vorlage beim Steuerberater, dem Rechtsanwalt oder dem Finanzamt dienen. Diese Dokumente schaffen die notwendige Rechtssicherheit und steuerliche Klarheit.

Expertise im Erbrecht und für Sonderfälle

Im Kundenauftrag – typischerweise vermittelt durch Fachanwälte für Erbrecht aus der Region (Speyer, Landau, Neustadt, Karlsruhe, Bruchsal, Mannheim & Ludwigshafen) – erstellen wir regelmäßig Verkehrswert- / Marktwertgutachten und ermitteln präzise den Barwert des einzutragenden Nießbrauchrechts oder Wohnrechts.

Abgestimmte Bewertung in Kooperation

Unsere Immobiliensachverständigen stellen die korrekte und steueroptimierte Bewertung sicher, indem sie sich eng mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt abstimmen. Dies betrifft sowohl die Immobilienbewertung an sich als auch die fachgerechte Bewertung des einzutragenden Nießbrauchrechts.
Ihre Fragen, unsere Antworten

Lasten & Rechte verstehen

Alles Wichtige zur Wertermittlung von Wohnrechten, Nießbrauch und weiteren Belastungen
Erstellung des Marktwertgutachten nach §194 BauGB
Wir bewerten in unseren Marktwertgutachten nach 194 § BauGB den Verkehrswert der vorgetragenen Immobilien (Haus, Wohnung, Gewerbe, landwirtschaftliche Hofstelle etc.) und berücksichtigen bei der Berechnung das eingetragene oder noch einzutragende Nießbrauchrecht & Wohnrecht.
Muss sich das Finanzamt an Ihre Verkehrswertermittlung halten?
Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB durch einen ImWERT-Sachverständigen empfiehlt sich, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt. Zwar muss sich das Finanzamt nicht an das Gutachten halten, doch es dient als belastbarer Nachweis, um einen geringeren Wert plausibel darzustellen. In der Praxis zeigen sich bei steuerlichen Immobilienbewertungen oft deutliche Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Finanzbehörden und unseren Gutachten.
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauchrecht und Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie oder Liegenschaft selbst zu bewohnen. Der Berechtigte kann die Immobilie nutzen, hat jedoch keine Möglichkeit, sie zu vermieten oder daraus Einnahmen zu erzielen. Im Gegensatz dazu bietet das Nießbrauchrecht ein weitergehendes Nutzungsrecht. Der Nießbrauchberechtigte darf die Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern auch vermieten und daraus Einkünfte erzielen. Dadurch entsteht für ihn ein wirtschaftlicher Vorteil, der über die reine Eigennutzung hinausgeht, während das Wohnrecht auf die persönliche Nutzung beschränkt bleibt.
Warum Nießbrauchrecht für Immobilien eintragen?
Eigentümer tragen häufig ein Nießbrauchrecht für eine Immobilie ein, um persönliche, steuerliche oder erbrechtliche Ziele zu erreichen. Häufig dient es der Optimierung von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer, der vorweggenommenen Erbfolge oder der gezielten Absicherung von Vermögenswerten für die Nachkommen, während der ursprüngliche Eigentümer weiterhin Nutzen aus der Immobilie zieht.
Ermittlung der Werte von Lasten und Rechte

Unsere Leistungsbereiche zum Ermitteln der Werte –
speziell für Ihren Fall zum Zwecke:

Wir unterstützen Sie mit unserer fachlichen Expertise in allen Leistungsbereichen der Wertermittlung von Lasten und Rechten. Unser Ziel ist es, Ihnen fundierte Sicherheit für Ihre Entscheidungen zu geben, indem wir Werte und Kosten präzise einschätzen und so aktiv zur Vermeidung von Vermögensschäden beitragen.

Immobilienbewertung in Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz –
regionale Expertise, auf die du dich verlassen kannst

Unsere Sachverständigen sind in ganz Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für dich im Einsatz – mit tiefem Marktverständnis, unabhängigen Bewertungen und langjähriger Erfahrung. Ob für den Verkauf, die Finanzierung, Erbschaft oder steuerliche Zwecke: Wir bewerten Immobilien aller Art transparent, objektiv und nach den aktuellen gesetzlichen Standards.

Tätigkeitsgebiete Baden-Württemberg

Tätigkeitsgebiete Rheinland-Pfalz

Jede Region hat ihre eigenen Marktbedingungen – und genau hier liegt unsere Stärke: fundiertes Wissen über die lokalen Immobilienmärkte, persönliche Betreuung und eine Bewertung, die wirklich zu Ihrer Immobilie passt.