Für Ihre Fragen nehmen wir uns gerne Zeit!
Ihr regionales Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten
In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen
Ob gewerbliche Bürogebäude oder private Objekte
Ganz gleich, ob Sie eine Wohnung ein Einfamilienhaus, ein Bürogebäude oder ein anderes Objekt bewerten lassen möchten: ImWERT kümmert sich darum und berechnet für Sie den Verkehrswert von Grundstücken. Wir haben als Immobiliengutachter Gutachten für die verschiedensten Objekte erstellt, darunter ...
Landwirtschaftliche Flächen
Gewerbeobjekte
Bürogebäude
Sonderimmobilien
Ein- und Mehrfamilienhäuser
Baugrundstücke
Wohnungen
... viele weitere Objekte.
Regionale Immobilienbewertungen seit über 20 Jahren
In den vergangenen 20 Jahren haben wir von Bad Kreuznach bis Karlsruhe mit Tätigkeitsschwerpunkten in Neustadt, Speyer, Landau. Ludwigshafen und Mannheim über 4.000 Verkehrswertgutachten für Versicherungen, Gewerbetreibende, Gerichte, Kreditinstitute und Privatpersonen erstellt, die am Wert, Verkauf oder an der Neunutzung von Immobilien oder Grundstücken interessiert waren.
Ob als Immobiliengutachter (zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024) oder als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung: Stets waren wir der erste Ansprechpartner für unsere Kunden.
Neustadt / Weinstraße
Speyer
Karlsruhe
Heidelberg
Mosbach / Heilbronn
Fax
06321 / 480906
Als Sachverständiger für Immobiliengutachten überzeugen wir wie gewohnt durch
Professionelle und zertifizierte Gutachten
Beschaffung aller nötigen Unterlagen
Ausführliche Beratung zu Immobilienfragen
Verhandlungen mit involvierten Parteien
Fachkundige Verkehrswertermittlungen
Kurzfristige Bearbeitungszeiten
Den Verkehrswert für Ihr Grundstück von ImWERT ermitteln lassen
Auch wenn Sie wissen wollen, welchen Verkehrswert ein Grundstück besitzt, und somit ermitteln möchten, wie hoch Sie dessen Verkaufspreis ansetzen dürfen, sollten Sie sich vertrauensvoll an ImWERT wenden! Nur auf ausdrücklichem Kundenwunsch bieten unsere Geschäftspartner Ihr Objekt anschließend direkt zum Verkauf an und kümmern sich auch um professionelle Werbung in den branchenüblichen Medien - egal, ob es um Grundstücke oder Häuser geht. ImWERT ist kein Immobilienmakler, sondern ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und Gutachtenerstellung.
Zudem beraten wir Sie umfassend bei Vermögensfeststellungen, Grundstücksteilungen, Erbschaftsausgleichen und in ähnlichen Angelegenheiten. In welchem Einzugsgebiet wir für Sie tätig werden, können Sie unserer Webseite entnehmen.
Mit uns erhalten Sie fachkundige und verlässliche Verkehrswert-Gutachten
Wir kümmern uns um Immobilienbewertungen von Frankfurt am Main bis Karlsruhe mit Tätigkeitsschwerpunkten z.B. in Neustadt, Speyer, Landau. Ludwigshafen und Mannheim.
Bei der Schätzung von Immobilien gehen wir ausgesprochen sorgfältig vor und dokumentieren jedes relevante Detail, sodass sämtliche Vor- und Nachteile eines Objekts umfassend aufgelistet sind. Bei Einfamilienhäusern begutachten wir beispielsweise nicht nur den generellen Zustand der Wände, sondern auch die Dämmung und andere Aspekte. So entsteht ein Gutachten, das dem Auftraggeber ein vollständiges Bild der zu veräußernden Immobilie vermittelt.
Wir ermitteln die marktübliche Miete nach § 558 BGB und erstellen für Sie das Mietwertgutachten
Mit einem Mietwertgutachten wird die Höhe des angemessenen Mietzinses (marktübliche oder ortsübliche Miete) für eine Wohnimmobilie und die anzusetzende Wohnfläche ermittelt. Die marktübliche Miete ist nach § 558 BGB zu ermitteln.
Hierzu analysiert der Sachverständige das Preisgefüge in Ihrem speziellen Fall. Gerne erstellen wir Ihnen ein Mietwertgutachten für die von Ihnen vorgegebenen Objekte.
Unsere Honorartabelle
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle oder nach voriger Vereinbarung abgerechnet.
Bitte beachten:
Bei den klassischen Gewerbeimmobilien sowie Spezialobjekten wie z. B. Einkaufszentren, Hotels, Boarding-Häuser, Ferien- und Freizeitanlagen, Krankenhäuser, Pflege-/ Seniorenheime und bebaute Liegenschaften im Außenbereich liegt das Grundhonorar ab einem Wert von 1,5 Mio. bei + 0,5 % netto (€).