Wertermittlung von Lasten und Rechten

Als Gutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Gutachten gerichtsfest und zur Vorlage beim Steuerberater, Rechtsanwalt oder dem Finanzamt.

Wir ermitteln den Wert von Lasten und Rechten, zB. bei Nießbrauch oder Wohnungsrecht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen.

Nießbrauch (im BGB geregelt) bezeichnet das Recht, ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu bewohnen und nach eigenem Ermessen zu nutzen.

Der Nießbrauch & Wohnrecht ist besonders für Menschen interessant, die ihr Eigenheim oder Immobilienvermögen zu Lebzeiten bereits an ihre Nachkommen weitergeben möchten. Lassen sie sich Nießbrauchrechte einräumen, haben sie ein Recht darauf, auch in Zukunft ihre Immobilie so zu nutzen, wie ein Eigentümer.

Eine Immobilie kann (unter dem Vorbehalt des sogenannten Nießbrauchs im Rahmen der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerlichen Gestaltung ein Nutzungsrecht) auf einen Nutznießer übertragen werden.

Hierbei ist es ratsam, einen regionalen Immobiliensachverständigen zu befragen, wenn der Immobilieneigentümer ein dingliches Nutzungsrecht an der Immobilie behalten möchte, obwohl eine Übertragung durch eine Schenkung erfolgt, aus der steuerliche Vorteile resultieren.

Ermittlung der Werte von Lasten und Rechte bei:

  • Öffentlichen Baulasten
  • Grunddienstbarkeiten
  • Nießbrauch
  • Reallasten
  • Pflegeverpflichtungen
  • Erbbaurechten
  • Denkmalschutz
  • Wohnrechten
  • Wohnungsrechten
  • Wart und Pflege

Erstellung des Marktwertgutachten nach §194 BauGB

Wir bewerten in unseren Marktwertgutachten nach 194 § BauGB den Verkehrswert der vorgetragenen Immobilien (Haus, Wohnung, Gewerbe, landwirtschaftliche Hofstelle etc.) und berücksichtigen bei der Berechnung das eingetragene oder noch einzutragende Nießbrauchrecht & Wohnrecht.

Wie kann der Immobiliensachverständige von ImWERT helfen?

Damit der Marktwert der Immobilie (im Verkehrswertgutachten) sowie des Nießbrauchs genau bestimmt werden kann, sollte vor der Übertragungunter Vorbehalt des Nießbrauchs ein professionelles Wertgutachten vom Gutachter für Immobilien eingeholt werden.

Der Gutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung von ImWERT erstellt die Gutachten gerichtsfest und zur Vorlage beim Steuerberater, Rechtsanwalt oder dem Finanzamt.

Im Kundenauftrag (meist über Fachanwälte für Erbrecht aus Speyer, Landau, Neustadt, Karlsruhe, Bruchsal, Mannheim & Ludwigshafen) erstellen wir regelmäßig Gutachten (Verkehrswert / Marktwert) und ermitteln den Barwert von einem Nießbrauchrecht oder Wohnrecht.

Unsere Immobiliensachverständigen stimmen sich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt bei der Immobilienbewertung und der Bewertungdes einzutragenden Nießbrauchrechts ab.

Rufen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an, gerne erstellen wir Ihnen ein Kostenangebot.

Ihre Mehrwerte unserer Leistungen als Sachverständiger für Immobilienbewertungen

Kostenlose telefonische Beratung

Zeitnahe Ortstermine

Schnelle Bearbeitung der Gutachten

Preisgarantie und zeitnahe Angebote

Individuelle Lösungen und Strategien

Zertifizierte Sachverständige und Gutachter

Immobilienbewertung nach ImmoWertV und WertR

Erfahrene regionale Immobiliengutachter

Fundierte, verlässliche & plausible Immobilienbewertungen

Unabhängige Immobilienbewertung

Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätskontrolle des Gutachtens

Sachverständige für dingliche & grundstücksgleiche Rechte

Gutachter und Sachverständige für Immobilien

Hausinspektor zu Bestandsaufnahmen

Regional tätig zwischen Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen bis Karlsruhe

Regional tätig von Bruchsal bis Grünstadt, Kaiserslautern und Pirmasens

Wo bewertet ImWERT Immobilien und Nießbrauch?

Gemeinden mit den häufigsten Immobiliengutachten für Nießbrauch & Wohnrecht sind:

Rheinland-Pfalz

  • Regionale Immobiliengutachten mit Nießbrauch vor unseren Haustür in Neustadt an der Weinstraße, Maikammer, Haßloch, Deidesheim, Lambrecht und Edesheim
  • Verkehrswertgutachten mit Nießbrauch in Annweiler, Albersweiler, Landau in der Pfalz und Herxheim
  • Marktwertgutachten für Immobilien mit Nießbrauch in Bad Bergzabern, Dahn, Wörth und Kandel
  • Gutachten über den Barwert von Nießbrauch im Amtsgerichtsbezirk Grünstadt und Bad Dürkheim
  • Regionale Gutachten / Nießbrauchrecht am Wohnort des Gutachters in Speyer und den Gemeinden Waldsee, Otterstadt, Schifferstadt Dudenhofen Mutterstadt und Römerberg
  • Nießbrauch und Immobilienbewertung des im Gerichtsauftrag arbeitenden Sachverständigen in Kaiserslautern, Enkenbach-Alsenborn und Rockenhausen
  • Sachverständiger und Immobiliengutachten für ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung in Germersheim, Sondernheim, Lingenfeld bis Schwegenheim mit der Berechnung des Nießbrauchs
  • Durch unsere Tätigkeit im Bereich Immobiliengutachten mit Wohn- Nießbrauch für das Amtsgericht in Frankenthal, Idar-Oberstein, Worms und Ludwigshafen

Baden-Württemberg

  • Wir erstellen regionale Verkehrswertgutachten und Nießbrauch/Nießbrauchrecht in Bruchsal, Hockenheim und Heidelberg, Schwetzingen, Waghäusel und Walldorf.
  • In den Städten Karlsruhe und Mannheim erstellen unsere Sachverständigen regelmäßig gerichtsfeste Berechnungen für den Nießbrauch.
  • Umliegend erstellen wir auch Gutachten für Immobilien und den Barwert von Nießbrauch in Viernheim, Weinheim, Schriesheim oder den Städten Ettlingen und Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe.

Warum lassen Eigentümer ein Nießbrauchrecht für eine Immobilie eintragen?

Hierzu gibt es verschiedene Gründe. Die häufigsten Gründe hierfür können unter anderem sein:

  • Steuerliche Absichten / Überlegungen
  • Auf Grund vorweggenommener Erbfolge
  • Unbeliebten Erben möglichst wenig hinterlassen
  • Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sparen
  • Sicherung von Vermögenswerten für die Nachkommen

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauchrecht und Wohnrecht?

Das Wohnrecht ist das Nutzungsrecht an einer Immobilie / Liegenschaft. Sie darf beim Wohnrecht nur selbst bewohnt und genutzt werden. Beim Nießbrauch der Immobilie, kann sie selbst bewohnt aber auch vermietet werden.

Muss sich das Finanzamt an Ihre Verkehrswertermittlung halten?

Ein Verkehrswertgutachten über den Marktwert §194 BauGB durch einen ImWERT Sachverständigen sollte immer dann beauftragt werden, wenn das durch das zuständige Finanzamt angewandte Bewertungsverfahren zu einem überhöhten Ergebnis kommt.

Regelmäßig ergeben sich bei der steuerlichen Immobilienbewertung deutliche Differenzen zu unseren Gutachten. Mit einem Gutachten von ImWERT kann der Nachweis eines geringeren Wertes in aller Regel dokumentiert werden.