FAQ | Fragen und Antworten

Wir legen sehr viel Wert auf Ihre individuelle und persönliche Beratung. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Immobilien werden bewertet?

Bewertet werden alle Arten von Immobilien in unserem Tätigkeitsbereich. Von der Wohnung und dem Einfamilienhaus bis hin zum Gewerbe- und Landwirtschaftsgrundstück erstellen wir Ihnen Marktwertgutachten oder sind beratend tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ist ebenfalls die Bewertung von Spezialimmobilien im Bereich Hotel & Übernachtungsgewerbe, Hofstellen oder aber auch Liegenschaften mit Lager- und Logistiknutzung.

Wo werden Immobilien bewertet?

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und im südlichen Hessen.

Zumeist bearbeiten wir Aufträge von Heidelberg bis Kaiserslautern und von Karlsruhe bis Bad Kreuznach mit Tätigkeitsschwerpunkten in Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau, Ludwigshafen, Mannheim und um Karlsruhe.

Bundesweit können wir je nach Absprache und Kundenwunsch ebenfalls tätig werden.

Wer sind die Auftraggeber von ImWERT?

Unsere Auftraggeber sind vor allem Gerichte, Privatpersonen oder Rechtsanwälte. Je nach Bewertungszweck erhalten wir aber auch Aufträge von Betreuern, Nachlassverwaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Bankinstituten, Versicherungen, Unternehmen aber auch von Insolvenzverwaltern.

Ist die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?

Gerät ein Gutachter oder Sachverständiger in einen Interessenkonflikt oder ist seine Neutralität anderweitig gefährdet, muss er den Auftrag ablehnen. Für eine solche Fehlbewertung ist er persönlich haftbar und setzt zudem seinen Ruf und seine Existenz aufs Spiel.

Wir erstellen daher generell neutral und unparteilich unsere Gutachten. Durch transparente Kommunikation und eine adäquate und nachvollziehbare Bewertung ist es zudem unser Anspruch Misstrauen vorzubeugen.

Wo liegen die fachlichen Grenzen des Gutachters?

Nicht auf alle Faktoren kann im Gutachten eingegangen werden. Bauschäden werden nur sofern berücksichtigt wie diese augenscheinlich und zerstörungsfrei zu erkennen waren. Materialproben werden nicht entnommen und Gewerke nicht durch zerstörende Maßnahmen geöffnet. Da das Fachgebiet des Sachverständigen begrenzt ist, obliegt die Prüfung beispielsweise bei Altlasten, Statik, oder der Tragfähigkeit des Baugrundes bei anderen Kollegen. Diese können allerdings im speziellen Fall miteinbezogen werden.

Sollte der Immobiliengutachter von ImWERT an seine fachlichen Grenzen kommen, wird der dies stets entsprechend kommunizieren und Lösungsvorschläge oder Empfehlungen aussprechen.

Wie lange dauert die Auftragsbearbeitung eines Gutachtens oder der Kaufpreisüberprüfung?

Unter Vorlage aller Objektunterlagen liegt die Auftragsbearbeitungszeit in der Regel zwischen eineinhalb und drei Wochen, in Sonderfällen auch darunter. Bei dringenden Fällen bitten wir um telefonische Abstimmung, um möglichst einen optimalen Bearbeitungsablauf festzulegen.

Was kostet eine vor Ort Beratung?

Für die strategische Beratung berechnen wir ein Grundhonorar von 400,00 Euro zuzüglich MWSt. In diesem Grundhonorar sind rund 3 Stunden Auseinandersetzung mit den Marktkriterien, Fahrtkosten u.ä. enthalten.

Darüber hinausgehender Aufwand wird zusätzlich berechnet.

Was machen wenn weitere Fragen offen sind?

Für ein erstes Gespräch können Sie uns gerne während der Geschäftszeiten ansprechen. Unser freundliches Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.

Was kostet ein Wertgutachten?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle, nach der auf 2020 indexierten für Immobilienbewertungen (HonRIb) vom 17.November 2009, zuletzt geändert am 25.04.2014 nach dem Wert der Immobilie,abgerechnet.

Durch einen Anruf in unserem Sachverständigenbüro können Sie allerdings den Auftrag, die Vorgehensweise sowie die Kosten mit uns besprechen.

>Zur Honorartabelle<

Was kostet eine Kaufpreisüberprüfung?

1) Das Honorar einer Wertermittlung richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags und der ImWERT Honorartabelle. Hierbei wird eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine komplette schriftliche Wertermittlung erstellt, jedoch ohne Grundstücks- bzw. Baubeschreibung und ohne Fotodokumentation. Da es sich um eine verkürzte Dokumentation handelt, wird eine Ermäßigung von 20 % des zutreffenden Grundhonorars gewährt.

2) Die verkürzte Kaufpreiseinschätzung oder Verkaufspreiseinschätzung für Einfamilienhaus, Wohneigentum, Reihenhaus, Doppelhaushälfte in unserem Tätigkeitsgebiet beginnt bereits ab einem Pauschalbetrag von 700 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Unsere Honorartabelle

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle oder nach voriger Vereinbarung abgerechnet.

Bitte beachten:

Bei den klassischen Gewerbeimmobilien sowie Spezialobjekten wie z. B. Einkaufszentren, Hotels, Boarding-Häuser, Ferien- und Freizeitanlagen, Krankenhäuser, Pflege-/ Seniorenheime und bebaute Liegenschaften im Außenbereich liegt das Grundhonorar ab einem Wert von 1,5 Mio. bei + 0,5 % netto (€).