Fragen und Antworten
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren
Im Bereich Immobilienbewertung tauchen oft ähnliche Fragen auf. Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst. So erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Arbeit, Abläufe und Leistungen.
Welche Arten von Immobilien werden bewertet?
Bewertet werden alle Arten von Immobilien in unserem Tätigkeitsbereich. Von der Wohnung und dem Einfamilienhaus bis hin zum Gewerbe- und Landwirtschaftsgrundstück erstellen wir Ihnen Marktwertgutachten oder sind beratend tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ist ebenfalls die Bewertung von Spezialimmobilien im Bereich Hotel & Übernachtungsgewerbe, Hofstellen oder aber auch Liegenschaften mit Lager- und Logistiknutzung.
Wo werden Immobilien bewertet?
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und im südlichen Hessen.
Zumeist bearbeiten wir Aufträge von Heidelberg bis Kaiserslautern und von Karlsruhe bis Bad Kreuznach mit Tätigkeitsschwerpunkten in Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Landau, Ludwigshafen, Mannheim und um Karlsruhe.
Bundesweit können wir je nach Absprache und Kundenwunsch ebenfalls tätig werden.
Wer sind die Auftraggeber von ImWERT?
Unsere Auftraggeber sind vor allem Gerichte, Privatpersonen oder Rechtsanwälte. Je nach Bewertungszweck erhalten wir aber auch Aufträge von Betreuern, Nachlassverwaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Bankinstituten, Versicherungen, Unternehmen aber auch von Insolvenzverwaltern.
Ist die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?
Gerät ein Gutachter oder Sachverständiger in einen Interessenkonflikt oder ist seine Neutralität anderweitig gefährdet, muss er den Auftrag ablehnen. Für eine solche Fehlbewertung ist er persönlich haftbar und setzt zudem seinen Ruf und seine Existenz aufs Spiel.
Wir erstellen daher generell neutral und unparteilich unsere Gutachten. Durch transparente Kommunikation und eine adäquate und nachvollziehbare Bewertung ist es zudem unser Anspruch Misstrauen vorzubeugen.
Wo liegen die fachlichen Grenzen des Gutachters?
Nicht auf alle Faktoren kann im Gutachten eingegangen werden. Bauschäden werden nur sofern berücksichtigt wie diese augenscheinlich und zerstörungsfrei zu erkennen waren. Materialproben werden nicht entnommen und Gewerke nicht durch zerstörende Maßnahmen geöffnet. Da das Fachgebiet des Sachverständigen begrenzt ist, obliegt die Prüfung beispielsweise bei Altlasten, Statik, oder der Tragfähigkeit des Baugrundes bei anderen Kollegen. Diese können allerdings im speziellen Fall miteinbezogen werden.
Sollte der Immobiliengutachter von ImWERT an seine fachlichen Grenzen kommen, wird der dies stets entsprechend kommunizieren und Lösungsvorschläge oder Empfehlungen aussprechen.
Wie lange dauert die Auftragsbearbeitung eines Gutachtens oder der Kaufpreisüberprüfung?
Unter Vorlage aller Objektunterlagen liegt die Auftragsbearbeitungszeit in der Regel zwischen eineinhalb und drei Wochen, in Sonderfällen auch darunter. Bei dringenden Fällen bitten wir um telefonische Abstimmung, um möglichst einen optimalen Bearbeitungsablauf festzulegen.
Was kostet eine vor Ort Beratung?
Für die strategische Beratung berechnen wir ein Grundhonorar ab 550,00 Euro zuzüglich MwSt. In diesem Grundhonorar sind rund 3 Stunden Auseinandersetzung mit den Marktkriterien, Fahrtkosten u.ä. enthalten.
Darüber hinausgehender Aufwand wird zusätzlich berechnet.
Was machen wenn weitere Fragen offen sind?
Für ein erstes Gespräch können Sie uns gerne während der Geschäftszeiten ansprechen. Unser freundliches Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Was kostet ein Wertgutachten?
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle nach dem Wert der Immobilie abgerechnet.
Durch einen Anruf in unserem Sachverständigenbüro können Sie allerdings den Auftrag, die Vorgehensweise sowie die Kosten mit uns besprechen.
Was kostet eine Kaufpreisüberprüfung?
1) Das Honorar einer Wertermittlung richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags und der ImWERT Honorartabelle. Hierbei wird eine Objektbesichtigung durchgeführt, eine komplette schriftliche Wertermittlung erstellt, jedoch ohne Grundstücks- bzw. Baubeschreibung und ohne Fotodokumentation. Da es sich um eine verkürzte Dokumentation handelt, wird eine Ermäßigung von 20 % des zutreffenden Grundhonorars gewährt.
2) Die verkürzte Kaufpreiseinschätzung oder Verkaufspreiseinschätzung für Einfamilienhaus, Wohneigentum, Reihenhaus, Doppelhaushälfte in unserem Tätigkeitsgebiet beginnt bereits ab einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Sachverständigenbüro für bebaute und unbebaute Grundstücke
Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro ImWERT GmbH wurde bereits 1988 unter dem Firmenname Albek u. Partner GmbH gegründet. Um 2010 erfolgte die Namensänderung in die heutige ImWERT Bewertungsgesellschaft mbH unter dem Geschäftsführer und Immobiliensachverständigen Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Bernd Grohmüller.
+49 6321 480809
Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr
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