Immobilienbewertung bei Betreuung, Vormundschaft oder Nachlasspflegschaft

Der Gutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung von ImWERT erstellen im Kundenauftrag Gutachten gerichtsfest zur Vorlage bei dem Betreuungsgericht und dem Vormundschaftsgericht.

Immobilienbewertung bei Betreuung, Vormundschaft oder Nachlasspflegschaft

Gemäß BGB bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig verrichten kann. Dies kann beispielsweise ein naher Angehöriger der Familie sein oder auch ein Berufsbetreuer, der dem Betreuten zur Unterstützung zur Seite gestellt wird. Der Betreuer kümmert sich, vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in seinem Aufgabenkreis.


Ist der oder die Betreute Eigentümer bzw. Eigentümerin einer Liegenschaft (Immobilien, Wohnung, Grundstück) und muss diese verkauft oder übertragen werden, z. B. um die Kosten für die erforderliche Pflege oder die Unterbringung und Versorgung in einem Senioren- oder Pflegeheim zu finanzieren, ist im Betreuungsverfahren die Zustimmung des Betreuungsgerichts notwendig. Die Rechtspfleger prüfen die Angemessenheit des Kaufpreises dann im Regelfall anhand eines Verkehrswertgutachtens.

Immobilienbewertung Betreuung & Pflege: Der Gutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung von ImWERT erstellt im Kundenauftrag Gutachten gerichtsfest zur Vorlage bei dem Betreuungsgericht und dem Vormundschaftsgerichts. Damit kann sichergestellt werden, dass der Verkauf oder die Übertragung zügig und rechtswirksam abgewickelt werden kann.

Ebenfalls bewerten wir, wenn der oder die Betreute

  • Miteigentümer bzw. Miteigentümerin an einer Immobilie,
  • Berechtigter bzw. Berechtige eines Wohnungsrechts,
  • Berechtigter bzw. Berechtige eines Nießbrauchs,
  • Miterbe oder sie/er Teil einer Erbengemeinschaft ist.

Der Marktwert der Immobilie wird durch den ImWERT Gutachter rechtssicher und als ein gerichtsverwendbares Gutachten im Zuge einer Verkehrswertermittlung erstellt. Die Immobilienbewertung für das Vormundschaftsgericht und dem Betreuungsgericht dient der Transparenz, der Nachvollziebarkeit sowie der schnellen Abwicklung des Vorganges. Aktuell sind wir bereits für Betreuer und Nachlasspfleger in Karlsruhe, Bruchsal, Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Neustadt an der Weinstraße, Grünstadt sowie Kaiserslautern tätig und erstellen regelmäßig Gutachten für Immobilien.

Der Vorteil der Immobilienbewertung für Berechnungen bei Betreuung und Pflege:

Transparente Wertermittlung

Faire Vermögensaufteilung

Grundstücksbewertung

Ausblenden persönlicher & ungewöhnlicher Verhältnisse

Vermindertes Konfliktpotenzial

Klare nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten

Datenbasis der regionalen Gutachterausschüsse

Gutachten nach §194 Verkehrswert BauGB

Erstellt mit aktuellen Marktdaten und Richtlinien

Die nachvollziehbare, gründliche und fachlich fundierte Wertermittlung durch einen regionalen Immobiliensachverständigen schafft Sicherheit, Klarheit, und trägt dazu bei, dass ein Immobiliengeschäft oder eine Berechnung, transparent und auf Basis von stichhaltigen Fakten und Marktdaten abgewickelt wurde.

Durch die Beauftragung der Immobiliensachverständigen von ImWERT schützen sie sich vor Fehleinschätzungen und mindern das Konfliktrisiko bei Berechnungen für Betreuung und Pflege.

Wo bewertet ImWERT Immobilien für das Betreuungsgericht?

Rheinland-Pfalz

Wir erstellen Immobiliengutachten für Betreuung (Betreuungsangelegenheiten) & Pflegschaft vor unserer Haustür in Neustadt an der Weinstraße, Kandel, Germersheim, Grünstadt, Alzey, Bad Bergzabern, Landau Bad Kreuznach, Ludwigshafen, Rockenhausen, Pirmasens, Kaiserslautern, Worms Frankenthal und Speyer.

Baden-Württemberg

Wir erstellen regional Verkehrswertgutachten für Betreuungsangelegenheiten in Bruchsal, Hockenheim, Heidelberg, Schwetzingen, Waghäusel und Walldorf sowie den Städten Karlsruhe und Mannheim. Umliegend erstellen wir auch Gutachten für Immobilien in Viernheim, Weinheim, Schriesheim oder den Städten Ettlingen und Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe.

Immobilienbewertung Vormundschaft

Wenn im Zuge einer Vormundschaft eine Immobilie verkauft oder übertragen werden soll oder muss, ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtseinzuholen. Auch in diesem Fall kann durch den Gutachter von ImWERT ein Verkehrswertgutachten der Nachweis eines marktgerechten Kaufpreises sein.

Verkehrswert Nachlasspflegschaft

Im Rahmen einer Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht eine Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses bzw. des Erbes angeordnet. Dabei wird ein Nachlasspfleger bestellt, der bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung der Erben eingesetzt wird. Gehört zum Nachlass auch Immobilienvermögen (z. B. ein Haus oder eine Wohnung) kann dessen Wert durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten des ImWERT Sachverständigen nachgewiesen werden.

Unsere Leistungen sparen Kosten und Zeit für Nachlasspfleger und Betreuer

Wenn eine Immobilie veräußert werden muss, stehen wir Ihnen als Immobiliengutachter jederzeit kurzfristig zur Verfügung.

Bei einem eventuell bestehenden Liquiditätsengpass sind wird gerne bereit das Zahlungsziel mit Ihnen persönlich abzustimmen.

Wir nehmen ihnen im Zuge der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens die Informationsbeschaffung bezüglich der Immobilie ab. Die Immobiliengutachten werden für das Nachlassgericht und Betreuungsgericht zeitnah erstellt, der Preis und die Vorgehensweise sind transparent.

Der Betreuer und der Nachlasspfleger soll durch unsere Zuarbeit Zeit und Kosten einsparen.

Professionelle Immobilienbewertung bei Betreuung und Pflege.