Verkehrswertermittlung zur Beleihung/Finanzierung

Die nachvollziehbare, gründliche und fachlich fundierte Wertermittlung durch uns als regionalen Immobiliensachverständiger

Marktorientiert - Faktenbasiert - Objektiv - Unparteiisch

Erhalten Sie und Ihr Finanzierer mit uns einen fundierten, verlässlichen Verkehrswert als Grundlage.

Der Beleihungswert (§ 24 BelWertV) repräsentiert im Bankwesen den Wert einer Kreditsicherheit, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Dieser Sicherheitswert für die finanzierende Bank ist frei von Wertschwankungen am Immobilienmarkt und ohne Beachtung von spekulativen Elementen zu ermitteln.

Den Beleihungswert nutzen Banken und Sparkassen als Grundlage für die Vergabe von Darlehen sowie zur Berechnung der angemessenen Zinsen.

Generell gilt “Je höher die Sicherheit, desto niedriger der angebotene Zinssatz.“

Wertermittlung zur Beleihung:

In der Regel werden hierzu eigene Gutachter des Darlehnsgebers beauftragt. Externe Gutachten werden allerdings regelmäßig akzeptiert und bei besonderen Fällen (z. B. Spezialimmobilien oder stark renovierungsbedürftiger Objekte) erstellt.

Einige Kriterien bei der Festlegung in der Beleihungswertermittlung:

  • Werte sollen für möglichst lange Zeit stabil bleiben;
  • Spekulative Elemente sind nicht zulässig;
  • Nur Daten aus der Vergangenheit und Gegenwart dürfen bei der Berechnung zugrunde gelegt werden;
  • Es muss eine Bewertung der nachhaltigen Vermietbarkeit oder des nachhaltigen Verkaufs vorgenommen werden.

Wertermittlungsverfahren für den Beleihungswert:

Um den Beleihungswert zu ermitteln, gibt es wie auch bei der Verkehrswertermittlung drei normierte Verfahren. In den Gutachten werden zumeist nicht nur eines der nachfolgenden Verfahren angewendet, sondern meistens zwei.

Die Vorgehensweise bei der Beleihungswertermittlung können wir gerne mit Ihnen, aber auf Wunsch auch mit Ihrer Bank besprechen.

Vergleichswertverfahren in der Immobilienbewertung

Beim Vergleichswertverfahren werden Verkaufspreise ähnlicher Immobilien herangezogen, die in jüngerer Vergangenheit (max. 3 Jahre) in vergleichbarer Umgebung verkauft wurden. ImWERT stützt sich hierbei auf eine eigene Datenbank sowie vom Gutachterausschuss für Immobilien gesammelte Verkaufspreise. Diese Daten dienen, sachverständig angepasst, zur Ermittlung des Vergleichspreises.

Vergleichswertobjekte:
Reihenhäuser
Eigentumswohnungen
Garagen
Grundstücke

Ertragswertverfahren in der Immobilienbewertung

Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn die Immobilie vermietet ist, unabhängig ob sie wohnlich oder gewerblich genutzt wird (vordergründig als Kapitalanlage genutzte Objekte). Vereinfacht dargestellt werden die Mieteinnahmen abzüglich der Ausgaben für Bewirtschaftungskosten marktgerecht kapitalisiert.

Ertragswertobjekte:
Mehrfamilienhäuser
Mietwohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Hofstelle
Hotel und Gastronomie
Gewerbeobjekte

Sachwertverfahren in der Immobilienbewertung

Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudesachwert (Zeitwert) mit dem Bodenwert marktangepasst ermittelt. Das klassische Sachwertobjekt ist das Einfamilienhaus.

Sachwertobjekte:
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Doppelhaus
Reihenhaus

ImWERT ist Ihnen bei der Wertermittlung gerne behilflich. Der Beleihungswert kann zudem auch von einem unserer Verkehrswertgutachten abgeleitet werden. In aller Regel wird hierbei ein Sicherheitsabschlag von 10 % - 30 % vorgenommen.

Welche Kosten fallen für die Wertermittlung an?

Die Kosten für die Beratung zum Immobilienverkauf berechnen wir in Anlehnung an die Honorar-Richtlinie (HonRIb) für Immobilienbewertungen.

Preisbeispiele zu Ihrer Orientierung:

  • Ortstermin mit Begehung der Immobilie inkl. Beratung und Protokoll ab 400 Euro zuzüglich MwSt.

  • Kaufpreiseinschätzung & Verkaufspreiseinschätzung für Einfamilienhaus, Wohneigentum, Reihenhaus, Doppelhaushälfte in Landau, Neustadt, Speyer, Mannheim, Ludwigshafen oder Karlsruhe ab 700 Euro zuzüglich MwSt.

  • Das Honorar für Gutachten richtet sich nach Umfang und der Schwierigkeit des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der indexierten Honorartabelle nach der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) nach dem Wert der Immobilie abgerechnet. Bei Kurzgutachten oder einer Verkehrswertermittlung (verkürzte Dokumentation etc.) wird eine Ermäßigung von bis zu -20 % des zutreffenden Grundhonorars gewährt.

Wir bewerten Immobilien und erstellen Gerichtsfeste Gutachten für zum Verkauf Ihrer Immobilien.

Rufen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an, gerne erstellen wir Ihnen ein Kostenangebot.

Unsere Leistungen als Sachverständigenbüro

Kostenlose telefonische Beratung

Erfahrene regionale Immobiliengutachter

Beratung mit Beratervertrag (bei Ankauf und Verkauf)

Unabhängige Immobilienbewertung

Zeitnahe Ortstermine

Überprüfung von Verkehrswertgutachten

Schnelle Bearbeitung der Gutachten

Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätskontrolle des Gutachtens

Preisgarantie und zeitnahe Angebote

Sachverständige für dingliche & grundstücksgleiche Rechte

Individuelle Lösungen und Strategien

Gutachter und Sachverständige für Immobilien

Zertifizierte Sachverständige und Gutachter

Hausinspektor zu Bestandsaufnahmen

Immobilienbewertung nach ImmoWertV und WertR

Regional tätig um Speyer & Neustadt an der Weinstraße

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Wir sind vor Ort für Sie da

Rheinland-Pfalz

  • Regionale Immobiliengutachten vor unserer Haustür in Neustadt an der Weinstraße, Maikammer, Haßloch, Deidesheim, Lambrecht und Edesheim
  • Verkehrswertgutachten und Beratung in Annweiler, Albersweiler, Landau in der Pfalz und Herxheim
  • Marktwertgutachten für Immobilien in Bad Bergzabern, Wörth, Kandel
  • Gutachten im Amtsgerichtsbezirk Grünstadt und Bad Dürkheim
  • Regional am Wohnort des Gutachters in Speyer und den umgebenden Gemeinden Waldsee, Otterstadt, Schifferstadt, Dudenhofen, Mutterstadt und Römerberg
  • Immobilienbewertung des im Gerichtsauftrag arbeitenden Sachverständigen in Kaiserslautern, Enkenbach-Alsenborn und Rockenhausen
  • Sachverständiger und Immobiliengutachter für ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung in Germersheim, Sondernheim, Lingenfeld bis Schwegenheim
  • Unsere Tätigkeit im Bereich Immobiliengutachten für das Amtsgericht in Frankenthal, Idar-Oberstein, Worms und Ludwigshafen

Baden-Württemberg

  • Wir erstellen regionale Verkehrswertgutachten und beraten in Bruchsal, Hockenheim und Heidelberg, Schwetzingen, Waghäusel und Walldorf
  • In den Städten Karlsruhe und Mannheim erstellen unsere Sachverständigen regelmäßig gerichtsfeste Gutachten
  • Umliegend erstellen wir auch Gutachten für Immobilien in Viernheim, Weinheim, Schriesheim oder den Städten Ettlingen und Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe