Verkehrswertermittlung zum Erbschaftsausgleich & Pflichtteil

Erbschaftsausgleich - Pflichtteil - Gutachten

Die nachvollziehbare, gründliche und fachlich fundierte Wertermittlung durch uns als regionalen Immobiliensachverständiger.

Marktorientiert - Faktenbasiert - Objektiv - Unparteiisch

Vermeiden Sie mit uns in der Erbengemeinschaft eine mögliche streitige Auseinandersetzung und schaffen Sie Klarheit.

Eine Erbengemeinschaft besteht zumeist aus den Kindern und oder dem Ehepartner des/der Verstorbenen. Sind Immobilien in der Erbmasse, ist die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens oder eines Kurzgutachtens über den Verkehrswert lohnenswert. Den Erbausgleich ohne einen professionellen Immobiliengutachter (z. B. per Daumenpeilung) zu planen, kann schnell zu einer Fehleinschätzung oder Streit innerhalb der Erbengemeinschaft führen.

ImWERT ermittelt für Sie oder für die Erbengemeinschaft schnell, transparent und gerichtsfest eine Immobilienbewertung im Erbfall zum Erbschaftsausgleich, dem Pflichtteil mit zertifizierten Gutachten.

Gutachten zum Erbschaftsausgleich / Pflichtteil

Warum ist ein Gutachten oder eine Beratung in der Erbengemeinschaft wichtig:

  • Der Pflichtteil * eines Miterben kann bestimmt werden.
  • Der Wert der Immobilie wird fachmännisch ermittelt.
  • Gerichtsfestes Ergebnis.
  • Beratung über den Zustand der Liegenschaft.
  • Angemessener Ausgleich innerhalb der Familie.
  • Beurteilung einer Erbausschlagung.
  • Verkaufspreiseinschätzung beim Fremdverkauf.
  • Für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).
  • Schiedsgutachten
  • Teilungsversteigerung

* Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers. Der Pflichtteil wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt. Der Pflichtteil ist im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert (BGB). Der Pflichtteilsanspruch kann mit einer Verkehrswert-ermittlung der Immobilie berechnet werden.

Die Wertermittlung erfolgt objektiv und unparteiisch

Unsere Wertermittlungen zeichnen sich insbesondere durch aus alsdass sie nachvollziehbar, gründlich und fachlich fundiert sind. Des Weiteren profitieren Sie durch uns als regionaler Immobiliensachverständiger. Damit schaffen wir Sicherheit, Klarheit, und tragen dazu bei dass das Risiko eines familiären Konflikts gering bleibt.

Der Vorteil unserer Verkehrswertermittlung:

Transparente Wertermittlung

Faire Vermögensaufteilung

Ausblenden persönlicher & ungewöhnlicher Verhältnisse

Erstellt mit aktuellen Marktdaten und Richtlinien

Vermindertes Konfliktpotenzial

Klare nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten

Datenbasis der regionalen Gutachterausschüsse

Gutachten nach §194 Verkehrswert BauGB

Wie verhält es sich mit den Kosten eines Gutachtens zum Erbschaftsausgleich?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle oder nach voriger Vereinbarung abgerechnet.

Ist das Gutachten für die Erbengemeinschaft verbindlich und kann vor Gericht verwendet werden?

Ja. Das in einem Gerichtsprozess vorgelegte Privatgutachten sind ein Parteivortrag und Beweis, der bei der Bewertung im Verfahren oder zum Abgleich (Kontrolle) gerichtlicher Gutachten nicht übergangen werden darf. Der Richter ist verpflichtet, sich mit den Gutachten in einer Erbangelegenheit sorgfältig zu befassen.

Unsere Honorartabelle

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags. Diese Leistung wird gemäß der ImWERT Honorartabelle oder nach voriger Vereinbarung abgerechnet.

Bitte beachten:

Bei den klassischen Gewerbeimmobilien sowie Spezialobjekten wie z. B. Einkaufszentren, Hotels, Boarding-Häuser, Ferien- und Freizeitanlagen, Krankenhäuser, Pflege-/ Seniorenheime und bebaute Liegenschaften im Außenbereich liegt das Grundhonorar ab einem Wert von 1,5 Mio. bei + 0,5 % netto (€).

Immobilienbewertung mit ImWERT

Wir erstellen eine Immobilienbewertung für:

  • Erben & Pflichtteil
  • Vermögensausgleich
  • Nachlassplanung
  • Mediation

Wir erstellen eine Verkehrswertgutachten mit folgenden Verfahren:

Sachwertermittlung

Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in der ImmoWertV beschrieben.

Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts (mit dem Bodenrichtwert vom Gutachterausschuss für Immobilien) und den Sachwerten der auf dem Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale abgeleitet.
Der Bodenwert ist getrennt vom Sachwert der Gebäude und Außenanlagen i. d. R. im Vergleichswertverfahren (vgl. §§ 24 – 26 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Der Sachwert der Gebäude (Normgebäude zzgl. eventuell vorhandener besonderer Bauteile und besonderer Einrichtungen) ist auf der Grundlage der (Neu)Herstellungskosten unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Merkmale:

  • Objektart,
  • Ausstattung und Standard,
  • Alterswertminderung,
  • Baumängel und Bauschäden und
  • besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abzuleiten.

Das Sachwertverfahren ist insbesondere durch die Verwendung des Sachwertfaktors ein Preisvergleich, bei dem vorrangig der Zeitwert der Substanz (Boden + Gebäude + Außenanlagen) den Vergleichsmaßstab bildet.

Ertragswertermittlung

Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in der ImmoWertV (BauGB) beschrieben.

Die Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen, die der Eigentümer für die Bewirtschaftung einschließlich Erhaltung des Grundstücks aufwenden muss (Bewirtschaftungskosten).

Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.

Vergleichswertverfahren

Das Modell für die Ermittlung des Vergleichswerts ist in den ImmoWertV beschrieben.

Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke & Vergleichsobjekte).

 

Sachkundiger Gutachter mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:

Als sachkundige Wertgutachter und Immobilienbewerter ermitteln die Sachverständigen von ImWERT bebaute und unbebaute Grundstücke. Es werden auch ortsüblich Mieten und Pachten nach den aktuellen Marktdaten sowie den vorgenannten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes ermittelt.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie (z. B. Haus, Wohnung, Grundstück oder auch Gewerbe) belegen müssen/wollen, ist ImWERT Ihr kompetenter zuverlässiger und neutraler Partner. Unser Anspruch ist es, dass Sie als Kunde oder Verfahrensbeteiligter, entsprechend des uns erteilten Auftrages eine qualitativ hochwertige Beratung oder ein entsprechendes Gutachten erhalten.

Erbschaftsausgleich - Pflichtteil - Gutachten

Generell ist unsere telefonische Beratung kostenfrei.

Ihr ImWERT Team.

ImWERT Telefon: 06321 / 480809