Gutachten Haus

Gutachten Haus, Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten: Die ImWERT Sachverständigen für neutrale Grundstücksbewertung und Immobiliengutachten sowie Mieten und Pachten. Wir sind als geprüfte und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung in Süddeutschland (Hessen, Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz) sowie auf Wunsch in weiteren Bundesländern für die gerichtsfeste und neutrale Verkehrswertermittlung von Immobilien tätig. Hierbei sind regionalen Unterschiede am Immobilienmark beachtlich.

Haus, Gebäude, Verkehrswertgutachten, Speyer
Sønderskov Castle, Brørup“/ pdm 1.0


Inhaltsverzeichnis
Immobilienmarkt und Gutachten Haus
Immobiliengutachten für Haus & Grundstück
Verkehrswertgutachten
Ertragswertermittlung
Sachwertverfahren
Vergleichswertermittlung
Wie bewertet ImWERT Immobilien

Immobilienmarkt & Gutachten Haus

Wir erstellen eine Immobilienbewertung für:

  • Erben & Pflichtteil
  • Auflösung der Gemeinschaft
  • Vermögensausgleich
  • Finanzamt
  • Betreuungsgericht
  • Kauf & Verkauf
  • Mediation

Sie möchten z.B. ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen, sind sich aber unsicher, ob der Preis angemessen ist oder Baumängel und Schäden vorhanden sind. Bei Ihrer Entscheidung zum Immobilienkauf hilft Ihnen eine Wertermittlung oder eine Kaufpreisüberprüfung / Verkaufspreisüberprüfung von einem ImWERT Immobiliengutachter & Bausachverständigen.

Unsere Immobilienexperten errechnen und überprüfen den Verkehrswert (oder Marktwert) der Immobilie für Erben und Gericht und stellen eventuell vorhandene Mängel und Besonderheiten fest. So erhalten Sie z.B. mit einer Beratung zum Ankauf oder Verkauf einer Immobilie eine fundierte Basis für Ihre Preisverhandlung.

Generell ist unsere telefonische Beratung für Sie kostenfrei. Für ein erstes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Fragen zur Immobilienbewertung, Immobiliensachverständige (Gutachten Haus, Wohnung, Grundstück) ?

Immobiliengutachten für Haus und Grundstück

Gutachten Haus, Wohnung oder Grundstück mit Sachverstand:

Die Immobilienbewertung für ein Haus, eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie ist eine Sachverständigenleistung, die nach den aktuellen Richtlinien und Marktdaten erstellt wird (in aller Regel Gutachten, Marktwertgutachten oder eine Beratung). Die örtlichen Gegebenheiten, die genaue Lage, die Ausstattung sowie alle weiteren wertrelevanten Details dienen als Grundlage und Anhaltspunkt für die Erstellung des regional angepassten Gutachtens.

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie z.B. in Speyer, Landau oder Bruchsal sind und möchten den Verkehrswert nach §194 BauGB wegen Erbschaftsausgleich, Veräußerung, Erwerb, Grundstücksaufteilung, Scheidung, für das Finanzamt oder zur Vorlage beim Betreuungsgericht in einem Gutachten nachgewiesen haben, können wir Ihnen als zuverlässiger Partner behilflich sein.

Verkehrswertgutachten

Egal ob wir für Sie in 67434 Neustadt, 67346 Speyer, 76726 Germersheim, Worms, Mannheim, Heidelberg oder Karlsruhe ein Gutachten, Kurzgutachten oder eine Wertermittlung / Immobilienbewertung für eine Scheidung (Trennung, Zugewinn), Erbengemeinschaft, den Kauf / Verkauf oder zur Vermögensübersicht erstellen. Wir beachten immer die aktuellen Rechtsverordnungen und Richtlinien.

Normierte Bewertungsverfahren nach ImmoWertV 2021bei der Immobilienbewertung, Immobiliensachverständige (Gutachten Haus, Eigentumswohnung oder Grundstück) ? :

Ertragswertermittlung

Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in der ImmoWertV 2021 (BauGB) beschrieben. Die Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen (für die Bewirtschaftung). Datengrundlage hierfür sind unter anderem die aktuellen Mietdaten aus der jeweiligen Gemeinde. Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.

Sachwertverfahren

Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in der ImmoWertV 2021 (Baugesetzbuch) beschrieben.

Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts (mit der jeweiligen Bodenrichtwertzone in der jeweiligen Lage vom Gutachterausschuss für Immobilien) und den Sachwerten, der auf dem Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale marktangepasst abgeleitet. Die Marktanpassung (durch den Sachwertfaktor) in z.B. in Speyer, Ludwigshafen, Mannheim oder Karlsruhe erfolgt mit den Daten des Gutachterausschusses (z.B. Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz oder Immobilienmarktbericht Karlsruhe / Mannheim).

Vergleichswertermittlung

Das Modell für die Ermittlung des Vergleichswerts ist in der aktuellen ImmoWertV beschrieben.

Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke, Vergleichsboden, Vergleichsobjekte). In einem größeren Wohnkomplex, einem Mehrfamilienhaus oder bei ähnlichen Gebäuden in ähnlicher Lage können hierbei beispielsweise die letzten Verkaufsfälle von Wohneinheiten als Vergleichsfaktor herangezogen werden. Die Daten werden auf Nachfrage beim Gutachterausschuss bestellt und vom ImWERT Gutachter entsprechend der Lage Objektangepasst.

Wie bewertet ImWERT Immobilien

Sachkundiger Gutachter:

Als sachkundige Wertgutachter und Immobilienbewerter ermitteln die Sachverständigen von ImWERT bebaute und unbebaute Grundstücke. Es werden auch ortsüblich Mieten und Pachten nach den aktuellen Marktdaten sowie den vorgenannten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes ermittelt.

Verwendungszweck der Gutachten:

Ob Sie das Gutachten zum Zwecke der Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, für das Gericht (z. B. Betreuungsgericht, Familiengericht) oder in einer Erbschaft, Scheidung benötigen, ist für ImWERT und die Sachverständigen bei der Immobilienbewertung Routine da sich ImWERT rein auf die Immobilienbewertung spezialisiert hat.

Ihr Vorteil mit ImWERT Gutachten Haus & Wohnung:

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie (z. B. Haus, Wohnung, Grundstück oder auch Gewerbe) belegen müssen, ist ImWERT Ihr kompetenter zuverlässiger und neutraler Partner. Unser Anspruch ist es, dass Sie als Kunde oder Verfahrensbeteiligter, entsprechend des uns erteilten Auftrages eine qualitativ hochwertige Beratung oder ein entsprechendes Gutachten erhalten.

Der Sachverständige von ImWERT verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung von vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Gutachter ist bestrebt, den Erfahrungsschatz aus allen bisherigen Aufträgen für den Auftraggeber nutzbar zu machen.

Leistungen im Verkehrswertgutachten

• Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung

Fotodokumentation der Immobilie (über 10 Fotos)

• Augenscheinliche Beurteilung der Gewerke und Bausubstanz

• Beschreibung Merkmale der Immobilie

• Beschreibung der Lage und der wesentlichen Grundstücksdaten

• Beschreibung der baulichen Anlagen

• Überprüfung von Grundbuch und Flächenangaben

Bodenwertermittlung

• Wertermittlung nach §194 BauGB und ImmoWertV (Sachwertverfahren,

Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren)

• ggf. Bewertung von Baumängeln/-schäden und Reparaturbedarfs

• Ausfertigung und Lieferung des Gutachtens als PDF-Datei oder per Post

Kontakt zu ImWERT

Wir Immobiliensachvertängige freuen uns auf Sie!

Generell ist unsere telefonische Beratung kostenfrei.

Info zur Immobilienbewertung, Immobiliensachverständige Gutachten Haus & Grundstück).

Immobiliensachverständige Verkehrswertgutachten Speyer mit ImWERT!

ImWERT Telefon: 06321 / 480809

Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr