Hausverkauf Betreuungsgericht

Hausverkauf Betreuungsgericht: Wenn man in die Situation kommt, seine geschäftlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbstständig Regeln zu können, kann es zu einer Betreuungsanordnung durch das zuständige Betreuungsgericht kommen. Die Betreuung kann auch die Immobilien (z. B. den Immobilienverkauf mit Immobiliengutachten) des zu Betreuenden umfassen. ImWERT: Immobiliengutachten & Verkehrswert für Betreuer in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen.

Inhaltsverzeichnis
Betreuung
Immobilienverkauf Betreuungsgericht
Immobiliengutachten Betreuungsgericht
Verkehrswertgutachten

Betreuung

Das Betreuungsgericht z.B. in Kaiserslautern, Bad Dürkheim, Frankenthal, Heidelberg oder in Mannheim unterstützt und berät den rechtlichen Betreuer bei grundsätzlichen Fragen oder bedeutsamen Entscheidungen. Außerdem beaufsichtigt das Betreuungsgericht die Betreuungsführung (z. B. beim Immobilienverkauf im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet).

Immobilienverkauf Betreuungsgericht

Im Rahmen einer Betreuung ist es nicht ungewöhnlich, dass durch die Kosten, z. B. für die Pflege- oder den Lebensunterhalt vorhandenen Barmittel schnell aufgebraucht werden. Ist der oder die Betreute Eigentümer eines Hauses, einer Doppelhaushälfte oder einer Eigentumswohnung, kann oder muss die Immobilie in Frankenthal oder Bad Dürkheim durch den Betreuer verkauft werden. Zur Veräußerung benötigt der Betreuer allerdings die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Bad Dürkheim, Frankenthal, Heidelberg oder Mannheim. Hierfür wird ein Immobiliengutachten benötigt.

Die Immobilien Kurzgutachten von ImWERT sind für das Betreuungsgericht ausreichend. Der Unterschied zum Vollgutachten ist der verzicht auf eine detaillierte Baubeschreibung und die Beschreibung der Lage. Die Anlagen und Erläuterungen im Immobilien Kurzgutachten werden kurz gehalten. Die Immobilie wird mit aussagekräftigen Fotos beschreiben, damit sich der Leser und Rechtspfleger ein Bild vom Objekt machen kann.

Video zum Hausverkauf & Betreuungsgericht

Immobiliengutachten Betreuungsgericht

Hausverkauf Betreuungsgericht: Legt der Betreuer dar, warum andere Möglichkeiten wie Vermietung, Verpachtung oder ähnliches nicht in Betracht kommen, kann es zum Verkauf der vorhandenen Immobilie (zumeist Haus oder Wohnung) kommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich der Zustand der Immobilie unter den aktuellen Gegebenheiten verschlechtert; wenn das Haus oder die Eigentumswohnung nicht vermietbar ist; eine eigene Nutzung der Immobilie nicht mehr möglich ist.

Der Verkauf der Immobilie wir durch das Betreuungsgericht geprüft. Die Angemessenheit des Kaufpreises wird durch ein Gutachten überprüft.

Der Sachverständige für Immobilienbewertung wird optimalerweise einige Wochen vor dem Verkauf beauftragt.

Die Feststellung des Verkehrswerts nach BauGB wird nur durch einen öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen per Verkehrswertgutachten vorgenommen.

Immobiliengutachten (Hausverkauf Betreuungsgericht) für Betreuer in Frankenthal und Bad Dürkheim von ImWERT. Wenn Sie den Wert einer Immobilie als Betreuer (z. B. für ein Haus, Wohnung, Grundstück oder auch Gewerbe) in Bad Dürkheim oder Frankenthal belegen müssen, ist ImWERT Ihr kompetenter zuverlässiger und neutraler Partner.

Wir freuen uns auf Sie! Generell ist unsere telefonische Beratung kostenfrei.

Kontakt & Öffnungszeiten:

E-Mail: info@imwert.de

Telefon: 06321 / 480809

Verkehrswertgutachten

Lassen Sie sich als Betreuer bei Ihrem Bewertungsauftrag, von uns als Immobiliengutachter, auch in dem sich wandelndem Marktumfeld unterstützen, egal ob in Frankfurt, Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Worms, Bad Dürkheim, Dudenhofen oder Karlsruhe.

In der ImmoWertV werden die gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren beschrieben.

Dies sind:  Vergleichswert, Ertragswert und das Sachwertverfahren.

Die Wahl des Ermittlungsverfahrens wird im ImWERT Gutachten immer begründet. Zumeist werden zwei der drei nachfolgend beschriebenen Wertermittlungsverfahren im Rechenteil des Gutachtens verwendet.

Das Vergleichswertverfahren findet Anwendung, wenn sich z. B. wie bei unbebauten Grundstücken, Bauland oder Eigentumswohnungen sich der Grundstücksmarkt an Vergleichswerten orientiert.

Das Ertragswertverfahren bei der Verkehrswertermittlung findet bei Immobilien Anwendung, die üblicherweise zum Zwecke der Ertragserzielung (Renditeobjekte wie Gewerbeimmobilien, Bürohäuser, Lagerflächen) gehandelt werden.

Das Sachwertverfahren findet Anwendung in den Fällen, in denen eine nicht auf Ertragserzielung gerichtete Eigennutzung (z. B. Einfamilienhaus, Generationenhaus) das Marktgeschehen bestimmt.

Immobiliengutachten (zum Hausverkauf, Betreuungsgericht) für Betreuer, Erbern in Frankenthal, Bad Dürkheim, Ludwigshafen am Rhein, Landau, Speyer, Kaiserslautern, Worms, Mannheim, Heidelberg, Bruchsal oder Karlsruhe von ImWERT.